Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- V (5695) 1934/35
- Issue
- Heft 7-8 (März 1935)
- Date
- 1935-03-01
- Page
- Seite 191 (sequence 37)
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בשום פוסק, (כבר העיר ע*ז הנמל ממינסק בהנהות אור גדול בפרק הערל, משנה א/ נדפס במשניות הגדולות, דפוס ווילנא). והאשה מותרת לבעלה, דלא גרעה מאילונית שהתיר הרמ׳א באבן העזר, סימן כ*ג, סעיף ה׳, (כתוסס׳ ביבמות י״ב ע״ב, ד״ה שלש נשים). ליל ננהי טו־ב שבט תרע־ה לם־ק. שלו׳ שאול הכהן מונק. Kurze Geschichte des Gottesstaates. Von Rabbiner Dr. L. Breslauer, Fürth L B. (Fortsetzung.) 29. Gemeinde. Indem das Schickfal des zukünftigen Gottesftaates auf den Schultern jedes Juden und jeder Jüdin ruht, obliegt jedem einzelnen eine Gerneinfchaftsaufgäbe. Den uralten, unverlierbaren Adel unterer Mamlecheb-Kauhanim-w’gauj-kodaufch-Beftimmung trägt jeder nur als Glied des GottesftaatsVolkes. Diefe Einficht verlangt notwendig eine erziehende und dienende Gemeinfchaft bewubter Golubjuden: - Gemeinfchaft der J’rei’im.1 Was die Logik gottesftaatlichen Denkens fordert, das lehrt auch der Sinn des Lebens, die Wahrheit der Tauro und der Spruch der Gefchichte. Was fagt das Leben? Ein Organismus und feine Organe und Zellen können nicht neutral zu einander fein. Auf Gedeih und Verderb mit einander verwachten, können fie nur fich gegenfeitig bejahen oder verneinen, treu fein oder feindlich, gefund oder krank. Solch ein organismifches Verhalten, aber bewubt geübt, kennzeichnet auch die Lebensgemeinfchaft vernünftiger Wefen. Genau fo macht der zukünftige, der himmlifche Gottesftaat fein Lebensrecht geltend. Darum mub er grundfätzlich zwei Arten feiner Menfchen unterfcheiden: treue, die ihn bejahen, und feindliche, die ihn verneinen. Dab ihm bei feiner irdifchen Machtlofigkeit die Antworten (in einer Fülle von Abftufungen) oft unklar oder auch gar nicht gegeben werden, macht ihn nicht irre, zwingt ihn vielmehr, umfo beharrlicher auf feiner Frage zu beftehen: ja oder nein? Was ift gottesftaatliche Bejahung? יראה, Refpekt vor Gottkönig und feiner Tauro. Es können aber überhaupt nur 1 T’h. 11963; s. o. Kap. 6 Besonderung, Kap. 20 חברים, Kap. 28 Anm. 6 u. 41, w. Kap. 30 Anm. 3 u. 4.