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Nahalat tsevi · 1935-03-01 · Heft 7-8 (März 1935) · p. Seite 173

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Nahalat tsevi
Volume
V (5695) 1934/35
Issue
Heft 7-8 (März 1935)
Date
1935-03-01
Page
Seite 173 (sequence 19)
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ben, doch zur Abgrenzung gegenüber der Assimilation, würde das ebenso wenig genügen. Erstens läßt sich nicht jede Abweichung eines Einzelnen oder selbst einer größeren Gruppe vom Religionsgesetz, wie das zu allen Zeiten vorkam, als Assimilation ansprechen; denn die Abweichung vom Religionsgesetz muß nicht unbedingt eine Angleichung an die Umgebung bedeuten (man denke etwa an die Verhaltungsweise Spinozas, dessen Lebenshaltung keineswegs als eine Angleichung an die nichtjüdische Umgebung angesehen werden kann). Zweitens ist eine Assimilation trotz des Festhaltens an dem Religionsgesetz möglieh. Die Assimilation kann sich in einer radikalen Angleichung an die Umwelt im Fühlen und, Denken zeigen, ohne dadurch formell das Religionsgesetz zu verletzen, wie das gerade in der Uebergangszeit nicht selten anzutreffen war, so in erster Reihe bei Mendelssohn, wovon später noch die Rede sein wird. Drittens und letztens kann eine Assimilation auch im praktischen Verhalten erfolgen, ohne dadurch dem Religionsgesetz zuwiderhandein zu müssen, auf Gebieten nämlich, denen gegenüber das Religionsgesetz neutral ist. So z. B. wurde das Erlernen des Hochdeutschen, wie das später zu zeigen sein wird, von den Vertretem des vorassimilatorischen Judentums nicht und gewiß nicht vom Standpunkt des Religionsgesetzes bekämpft. (Die Kämpfe beginnen erst nachdem die assimilatorische Wirkung der profanen Bildung sich zeigte.) 5) Und doch erkennen wir in der Bestrebung, sich seiner Umgebung sprachlich anzugleichen, ein Zeichen der Assimilation. Viel näher kommt man dem Problem der Definition, wenn man von den inhaltlichen Veränderungen, die die Assimilation in gedanklichem und praktischem Verhalten bedingt, absieht, und ihre Merkmale allein in der gesellschaftlichen Funktion der Veränderungen sucht. Es muß danach gefragt werden, ob mit der vorgenommenen Veränderung die Zurechnung zu einer außerjüdischen Menschengruppe bewirkt oder beabsichtigt wird. Jeder Assimilationsvorgang, auch wenn er sich auf dem subtilsten geistigen Gebiet abspielt, ist ein gesellschaftsbezogener Akt, der seinen assimilatorischen Charakter erst aus dieser Gesellschaftsbezogenheit erhält. Solange sich der Einfluß der Außenwelt darauf beschränkt, dem Judentum neue Gedankengänge und Lebensformen näher zu bringen, ohne daß aber mit der Rezeption ß) S. Bemfeldi: ״Dor Tahapuichot“, 1914.

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