Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- V (5695) 1934/35
- Issue
- Heft 7-8 (März 1935)
- Date
- 1935-03-01
- Page
- Seite 163 (sequence 9)
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165 gion erhöht. Noch genießt die Thora, die alte, die unveränderte, wenigstens als — ״Religion“ ausschließliches Besitzrecht im Heiligen Lande. Diese Position der Thora muß in Kenesseth Jißrael verfassungsmäßig klar zum Ausdruck gelangen. Kenesseth Jißrael in ihrer zur Zeit noch bestehenden Lebensform des Schmarotzertums vergewaltigt sowohl die Thora wie auch den sozialistischen und revisionistischen Nationalismus. Kenesseth Jißrael von heute enthält kein eindeutiges Bekenntnis zur Thora, weil sie auch kein eindeutiges Bekenntnis zum Nationalismus enthält. Kein Thoratreuer im Heiligen Lande wünscht etwa das Wahlrecht der Frauen. Das Wahlrecht der Frauen ist ein ausschließlich nationalistisches, aber wahrlich kein religiöses Postulat. Die Kehilloth als solche sind den Sozialisten wie den Revisionisten im Grunde höchst uninteressant. Gleichwohl müssen in der heutigen Kenesseth Jißrael die Kehilloth den Frauen das Wahlrecht gönnen, weil Sozialisten und Revisionisten es für das seinem ganzen Wesen nach durchaus nationalistische P a r 1 a m e n t — Assephath Haniwcharim — und für den seinem ganzen Wesen nach durchaus nationalistischen Waad Leumi unbedingt verlangen. Als Folge ergibt sich, daß die Gemeinden, die ihrem ganzen Wesen nach durchaus Thoragenieinden sind, nunmehr mit dem Makel offenkundiger Thorawidrigkeit in den Augen der rabbinischen Autoritäten des Landes behaftet sind. Nichts hindert im Grunde die Sozialisten und die Revisionisten, es sei denn, daß sie Menschen sind, bei denen meine oben angeführten Voraussetzungen nicht zutreffen, ihre Zustimmung dazu zu geben, daß die Ortsgemeinden der Kenesseth Jißrael, schon heute ihrer Tendenz nach Thoragemeinden, es voll und ganz werden, und daß dieser ihr Charakter auch in der Verfassung Verankerung finde. Wer braucht in diesen Thoragemeinden das Frauen Wahlrecht? Ist es wirklich die Sehnsucht der Nationalisten, Sozialisten wie Revisionisten, in den Vorstand dieser Thoragemeinden zu kommen? Warum nicht klar aussprechen, daß in den Vorstand der Thoragemeinden wählbar nur solche männliche Juden sind, die in ihrem Lebenswandel den Gesetzen der Thora Gehorsam leisten? Warum nicht dem Rabbinat der Thoragemeinden die Kompetenz ausdrücklich geben, die ihm die Vhora nun einmal einräumt? Warum daher nicht klar aussprechm, daß Beschlüsse der Thoragemeinde der Gültigkeit entbehren, wenn das Rabbinat dies unter Berufung auf die