Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- V (5695) 1934/35
- Issue
- Heft 4-6 (Januar 1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 132 (sequence 66)
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Gottes durch die Mitmenschen zeugen, gibt es auch durch die Tat, durch schlüssige Handlung verübte Religionsverbrechen, die eine nur teilweise Leugnung Gottes darstellen und ohne solch heuchle״ Gelübde stets objektiv ist, körperlichen Sachen, und nur diesen, eine von dem Gelobenden in Zukunft zu wahrende Bestimmung gibt12. Während der Entsagungseid eine Bindung des bisher freien Willens des Schwörenden bedeutet, stellt das Gelübde eine Bindung für den bisher freien Willen des Gelobenden dar. Das Kol-nidre, das sich auf beide, auf Entsagungseid und Gelübde, ausdrücklich nur soweit bezieht., als sie sich ausschließlich auf die eigene Person des Gelobenden beschränken und nicht die Interessen eines anderen berühren, wie es nach seiner Entstehungsgeschichte und nach den eindeutigen Normen des jüdischen Bechts1 2 3 ja auch gar nicht anders sein kann, hat also niemals den Meineid, ja weder die eidliche noch die uneidliche falsche Auasage, weder in Gegenwart noch in Abwesenheit eines jüdischen oder eines nichtjüdischen Gerichts gestattet oder auch nur gestatten wollen.4 Bei der Zitierung5 der als Fälschung schon längst entlarvten6 ״Geheimnisse der Weisen von Zion״, deren Herausgeber S. 38/39 aus dem ״Kol-Nidre- Gebet״ schließe, daß die jüdische Religion den Meineid gestatte, meint Mellin7 ״falls wirklich die israelitischen Lehren, wie vielfach behauptet worden ist, den christlichen Moralbegriffen widersprechen, so macht sich dieses heutzutage wohl kaum noch geltend“. Dazu ist zu sagen, daß wir Juden dieses nur scheinbaren und sehr zweifelhaften Wohlwollens nicht bedürfen: Die tragische Entstehung und seinerzeitige, mit jedem anständigen Moralbegriff in vollem Einklang befindliche Bedeutung des Kol-nidre wurde soeben dargestellt. Wer seinen wahren, ihm gegenwärtig zukommenden Sinn voll verstehen und begreifen will, der muß dieser durch ihre schicksalsschwere, Jahrhunderte alte Melodie za über wirkenden Einleitung des Versöhnungsfestes persönlich einmal beigewohnt haben. Auch als Nichtjude, inmitten der in ihr Sterbegewand und in ihren Gebetmantel gehüllten Juden, 80 wie sie einst zur ewigen Ruhe gebettet werden, wird er nicht unberührt bleiben von dieser einzigartigen, 1 vgl. Gen. 28,20 ff. 2 A. M. Hertz, Pentat. zu Num. 30,3. 3 vgl. Ned. 65 a; Maim., H. Scheb. 6.7; J. D. 228,20. 4 vgl. Weigl S. 69 u. 215/16. 5 Mellin S. 48 Anm. 59. 6 vgl. Lewin, Art. Protokolle der Weisen von Zion; The Times (16., 17. u. 18. Aug. 1921), The Truth About ״The Protocols״, A Literary Forgery; Rechts- Schutzabteilung..., Confrontation der ״Geheimnisse der Weisen von Zion“ (״Die zionistischen Protokolle“) mit ihrer Quelle: ״Dialogue aux Enfers entre Macchiavel et Montesquieu“ von Maurice Joly. •Zur Zeit schwebt auch vor dem Berner Gericht ein Verfahren zur Feststellung dieser Fälschung. Bereits im Jahre 1921, als die ״Protokolle“ gerade bekannt geworden waren, hatte Ascher Ginsberg (Achad Haam) den Grafen Reventlow, der ihn als angebliehen Verfasser bezeichnet hatte, vor dem Schöffengericht Berlin-Mitte verklagt. Dieses Verfahren endete am 19. April 1923 mit dem Ergebnis, daß Graf Reventlow seine Behauptungen widerrief. 7 S. 48.