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Nahalat tsevi · 1935-01-01 · Heft 4-6 (Januar 1935) · p. Seite 125

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
V (5695) 1934/35
Issue
Heft 4-6 (Januar 1935)
Date
1935-01-01
Page
Seite 125 (sequence 59)
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125 wesensgleiche Hierarchie mit den jämmerlichen Produkten menschliehen Erfindungsgeistes herabwürdigen würde. Die durch den Götzendienst in jedem Falle also dokumentierte völlige Verleugnung Gottes, so wie Er sich offenbart hat, ist somit in ihrem Enderfolg durch nichts von der Gottlosigkeit, vom Atheismus, verschieden.1 Und darin liegt zugleich auch die größere Gefahr des Götzendienstes für den jüdischen Menschen. Wie der Wolf, der im Schafspelz einhergeht, bedrohte der Götzendienst heimtückisch und arglistig die jüdische Seele. Statt der vorgegebenen, angeblichen Anerkennung und Verehrung Gottes bringt er in Wahrheit seine völlige Verleugnung.2 Der zersetzende Geist des unjüdischen Atheismus und torafeindlichen Freidenkertums war dem Judentum so wesensfremd, daß er sich bei ihm keinen bemerkenswerten Eingang hatte verschaffen können. Erst der hellenistischen ״Kultur* in alter, und späteren ebenfalls nichtjüdischen ״Kulturs-Epochen in neuerer und neuester Zeit blieb es Vorbehalten, der Gottlosigkeit mit all ihren traurigen Folgen bei den Juden Einfluß zu verschaffen. Die Gotteslästerung mit ihrer grundsätzlichen Abkehr von Gott und jeder Religion ist der jüdischen Gesamtheit daher praktisch weniger gefährlich gewesen, als der lediglich eine Abwendung von dem wahren Gott und Seiner wahren Religion zu fremden, scheinbaren Religionen darstellende Götzendienst. Denn mit solchem Abfall hatte das Judentum während seiner ganzen Geschichte, trotz aller eindringlichen Mahnungen Gottes und seiner unzweideutigen Schicksalsschläge zu kämpfen, ln folgenschwerer Blindheit ist immer wieder verkannt worden, daß die Anerkennung und Verehrung eines oder mehrerer Götzen neben oder an der Stelle von Gott der Verehrung und Heiligung des einzig wahren Gottes genau so fernstehend, ja sogar genau so entgegengesetzt ist, wie die vollkommene Leugnung jedes Gottesbegriffes schlechthin: In beiden Fällen ist die hohe Lebensaufgabe des jüdischen Menschen vereitelt, die Erreichung seines Lebenszwecks unmöglich geworden und damit das ihm von Gott in Seiner Güte geschenkte Leben verwirkt. Wegen der besonderen, soeben dargelegten Gefährlichkeit des Götzendienstes für die jüdische Gesamtheit und jeden Einzelnen ist bei ihm ausnahmsweise auch die Verleitung strafbar, und zwar 1 Mahn., H. Akum 2,6; T. Tem. zu Nm«. 15,30 Anm. 83. 2 vgl. Exod. 22, 19; Jehuda ha־Levy I, 97; Hirsch, Pentat. zu Lev. 18,21.

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