Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- V (5695) 1934/35
- Issue
- Heft 4-6 (Januar 1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 115 (sequence 49)
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Religiöse Unterrichtsfächer sind Tnach mit Raschi, Mischna, Talmud, Tefilla. Die Unterrichtssprache ist heute in allen Fäehern nur noch Iwrith. Alle Kinder verstehen bereits die Sprache und sprechen sie selbst. Schwierigkeiten ergaben sich bei den deutschen Kindern, die teilweise recht lange keine Schule besucht haben. Diese Anfangsschwierigkeiten dürften als überwunden gelten. Es ist zu hoffen, daß die Kinder ein inneres Verhältnis zu Erez Jisroel, zum jetzigen Aufbau, zu den Problemen des Landes und schließlich zu den besonderen Aufgaben der Orthodoxie allmählich bekommen werden. Größere regelmäßige Ausflüge, palästinensische Landes- und Heimatskunde gehören zum Schulunterricht. Das monatliche Budget der Schule stellt sich wie folgt: Einnahmen: Ausgaben: Schulgelder 1. Gehälter £ Miete ש1.5 Miete Saldo ש27.5 Reinhaltung Licht, Wasser, Heizung Steuern Fehlbetrag £ 20.500 Lfd. Anschaffungen 1 06 £ Die Religionsverbrechen nach jüdischem Recht. Von Dr. Simon Gut, Köln-London. (Fortsetzung.) 3.) Der Begriff der Volksschuld. a) Ein angeblicher Fall der Volksschuld. Durch Num. 16,21.22! soll die furchtbare Rachsucht Gottes bewiesen werden, die das Verbrechen eines Einzelnen das ganze Volk entgelten lassen will.1 2 Darum sei es Sinn des jüdischen Strafrechts, gegen den Urheber des göttlichen Zorns vorzugehen, um das schwere, dem unschuldigen Volksganzen drohende Ver- 1 auch von Bott S. 7 zitiert. 2 Vgl Ipsen S. 8; Mellin S. 13; Neuinann S. 6; Riecke S. 11; Kieker S. 4; Weider S. 49.