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Nahalat tsevi · 1935-01-01 · Heft 4-6 (Januar 1935) · p. Seite 113

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Nahalat tsevi
Volume
V (5695) 1934/35
Issue
Heft 4-6 (Januar 1935)
Date
1935-01-01
Page
Seite 113 (sequence 47)
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115 1ה׳ אח — trotz bitterer Sch’chinoferne und jetzt erftredit ה׳, dem Unvergleichlichen, als Weltenkönig zu huldigen und, der unftill> baren Sehnfucht der Seele folgend, dich dem ״Namen der Ehre feines Reiches" zu weihen - ift die Mamlechefe-kauhanim-Aufgabe des Golufe. Den Weg lehrt R. Pinchoh b. Jo’ir48. (Wird fortgesetzt.) Bericht über das ״Beth Sefer Chorew״, Jerusalem. Unter dem Namen ״Beth Sefer Chorew“ ist in Jerusalem im Siwan 5694 eine Unterrichtsanstalt ins Leben gerufen worden, die den besonderen Erziehungsbedürfnissen der aus Deutschland eingewanderten gesetzestreuen und insbesondere agudistisehen Kreise Rechnung tragen soll. Träger der Schule ist eine selbständige Vereinigung unter dem Namen: ״Chug Beth Sefer Chorew“. Die Verwaltung des Chug Beth Sefer Chorew bilden zur Zeit die Herren Dr. Falk Schlesinger, Vorsitzender, Rechtsanwalt Dr. Buxbaum, stellvertretender Vorsitzender, Prof. Dr. Samson Breuer, Kassierer, Dr. Louis Levinger, Schriftführer, Dr. Willi Hof mann, Dr. Karl Mayer, L. Travis. Die Satzungen sind von der Regierung anerkannt und die Schule demgemäß behördlich registriert worden. Da das unten wiedergegebene Budget, wie bei einer derartigen Schule selbstverständlich, einen laufenden Fehlbetrag von mindestens £ 20.— monatlich ergab, so wandten sich die Gründer der Schule mit der Bitte um Subventionierung an die Palästina-Centrale der Agudas Jisroel in Frankfurt, die es angesichts des hier vorliegenden dringenden pädagogisch-religiösen Bedürfnisses übernahm, aus den ihr zur Verfügung stehenden in Deutschland selbst gesammelten Keren Hajischuw-Geldern die Erhaltung und Fortentwicklung der Schule in jeder Weise zu fördern. Die Gründer der Schule haben von vorneherein den größten Wert darauf gelegt, bei der Aufstellung des Lehrplanes und der Gestaltung des Unterrichts in vollem Einklang mit den für uns maßgebenden rabbinischen Autoritäten der heiligen Stadt zu bleiben und die unvermeidlichen Probleme, die bei dieser Lehrplangestaltung auf tauchen, in steter Beratung mit den er- 48 s. o. Kap. 16 Anm. 12.

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