Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- V (5695) 1934/35
- Issue
- Heft 4-6 (Januar 1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 112 (sequence 46)
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und Gottesdienftfähigen gehörft - wenn anders du wirklich ein Anhänger Gottkönigs fein willft - 45 ואתם הדבקים בה׳ ^קיכם ח י י ם Jeder für fidi zuerft und damit für alle.46 Nur Gefunde und Starke können heilen und helfen. Die furchtbar vereinfamende Vereinzelung, die das Schickfal der Zerftreuung mit lieh bringt, zwingt und berechtigt jeden, an lieh zuerft zu erbeiten. Solch ein religiofer Egoismus ift, weife der Himmel, kein Freibrief auf Eigenbrötelei. Im Gegenteil: das Ledigfein von allem äufeeren gottesftaatlichen Zwang fchreit gradezu nach freiwilligem brüderlichem Zufammenfchlufe aller Gleichgefinnten nah und fern. So grob und vollkommen ift niemand, dafe er auf die Gemeinfchaft der J'rei’im verzichten könnte. Aber es baut keiner das Gottesreich, der fidi ihm nicht zuvor mit feinem eigenen Denken, Sprechen und Tun ergeben hätte. Organifierte wie Alleingänger haben keinen anderen Weg, als anftelle der äufeeren Macht, die uns genommen ward, nun erft recht die Kraft zu pflegen, die innere Kraft der Selbfterziehung, die fchon in glücklichen, mächtigen Zeiten die gefegnete Quelle unterer Leiftung war, die Kraft, die aus dem unverfieglichen, lebenfpendenden Schofe der jüdifchen Seele zu entbinden, die ewige, heilige Befiimmung uns ohne Unterlafe ruft heute mehr als je, heute — machtlos? — ״dennoch, dennoch!" — ruhmreich fondergleichen! - Ja’kauw-Jiferoeil! - heute erftrecht! Was nun? Mit jugendfrifcher Stimme klingt durch die Golufenacht das uralte Bekenntnis: שמע — horch, Berufung ruft auch aus Zwangsgaftfchaft und Dafeinswunder! Signale der Zeit! 1*ישר - kraft deiner angeftarnmten Befähigung zur Goliesfiaailichkeit nun, nach Überwindung der göizendienerifchen Metalüge, endlich doch auch die Menfcheniüge des felbftherrlichen Geiftes (mag er Ehre tuchen oder auch ״nur" Macht-Habe oder Genufe) der Wahrheit Gottkönigs zu unterwerfen! Heute fchon! Du kannft! — 47ותוכל ה׳ {לדינו — grade in Zwangsgaftfchaft und jetzt erftrecht ה׳ als untere Gottheit, als die himmlifche ordnende Lebensmacht unferes wunden leiblichen Volkstums durch freiwillige Disziplin in Gedanke, Wort und Tat zu bekennen, den himmlifchen Gottesftaat freudig zu bejahen — ift die Gauj-kodaufch-Aufgabe des Golufe. 45 V 4 4. 47 (I 32 »). 46 Ow. I 14.