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Nahalat tsevi · 1935-01-01 · Heft 4-6 (Januar 1935) · p. Seite 103

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
V (5695) 1934/35
Issue
Heft 4-6 (Januar 1935)
Date
1935-01-01
Page
Seite 103 (sequence 37)
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1Ö3 P’rifchub mub wachfam auf der Hut bleiben. Wir find ja nur Menfchen. Aber die erße Kompenfierung hat - gottlob! - die Gefahr epidemifch graffierender Sinnlichkeit beträchtlich eingedämmt. Verbrüderndes Chabidub tut noch bitter not. Die zwieträchtige Hab- und Machtfucht war es ja gewefen, die den völlig entmachtenden Schlag diefes Golub provociert hatte. Aber die zweite Kompenfierung hat ihr mit dem zerfpliiternden Innuj gar ftarke Fetfeln angelegt. Doch als die Hauptgefahr der Zeit droht rechthaberifche Geltungsfucht, die der Lüge zutreibt. Rechthaberei rührt beide, Sinnlichkeit und Habfucht, auf, fchleppi fie mit, greift verheerend an die Bewährungsaufgabe des Golub4, raubt unterer Vergangenheit den Sinn, unterer Gegenwart das Recht, unterer Zukunft die Erfüllung, vergiftet das Bewubtfein von Mizwo und Sünde, ertötet die יראה. Alto mub vor allem gegen die Unwahrheit eigenwilliger Vernunft liehen die Wahrheit Gottes, die Tauro. Und die wird nur ßehen können, wenn Aniwub die unaufhörliche rechthaberifche Beunruhigung der Seele zum Schweigen bringt. Wenn man to tagen darf: P’rifchub ift wichtig, Chabidub iß wichtig, am wichtigften iß Aniwub; ohne fie halten fchlieblich auch die beiden erften nicht ßand. So wenig wie das Chobid-Bekenntnis in Dowids Mund oder der Name der P’rufchim im zweiten Staat ift heute das Bekenntnis zu Aniwub oder zu יראה unbefcheidene Selbfiiitulierung. Es tagt ja nicht aus, man habe in ihnen bereits Vollkommenheit erreicht, fondern nur, man fei fett entfchloffen, unentwegt über Hinderniffe und Rückfälle hinweg in ihnen vorwärts zu ftreben. Es bedeutet einfach Beitritt zu einem Beruf, und zwar dem lebenswichtigften, den das Golubjudentum braucht, und in dem Meifterfchaft zu erlangen nur wenigen befchieden ift. Das in Gedanke, Wort und Tat ehrlich gemeinte Bekenntnis zur Gemeinfchaft der J'rei'im5 * genügt. Es iß aber auch unerläßlich. Jeder ernfte Jude, jede ernfte Jüdin mub es einmal für lieh ausfprechen, gleichwie R. Jaubeif Aniwub, und R. Nachmon fogar יראה ohne Scheu für fich in Antpruch nahmens. Auch שלא לשמה ift Aniwub untere koftbarfie Wehr7. 4 s. o. Kap. 25. 5 s. w. Kap. 29 Anf. 6 Ssauto Ende (in ähnl. Sinne auch R. Schim’aun b J. Ssuk. 45 b .(בני עלי׳... אני ובני מהם 7 Arochin 16 b.

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