Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- V (5695) 1934/35
- Issue
- Heft 4-6 (Januar 1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 71 (sequence 5)
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2551369-2551405-2551408--1740-2553257- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
71 vermag, so daß allmählich ein Gegensatz zwischen ihnen und dem Recht entsteht. Wird der Gegensatz nicht rechtzeitig durch entsprechende Aenderung des Rechts gemildert oder ganz aufgehoben, so bildet sich mehr und mehr zwischen dem Recht, wie es ist, und dem Recht, wie es der herrschenden Meinung entspricht, ein Spannungsverhältnis, das schließlich zu einer Entladung führt, die die Rechtsänderung durch mehr oder minder offenkundige Gewalt erzwingt. Aber das Recht des jüdischen Volkes ist nicht der Inbegriff der Volksmeinung über das menschliche Nebeneinander, sondern der Inbegriff der Befehle Gottes, wie das Nebeneinander im jüdisehen Volk zu regeln ist. Es gibt keine Revolution gegen die Thora, sowenig es eine Revolution gegen das Naturgesetz gibt. Die jüdische Geschichte ist eben die Geschichte des Volkes des Gottesworts, und jede Auflehnung gegen das Gotteswort bleibt Rechtsbruch und kann durch keine Tatsachen, kann auch nicht durch Zeitablauf legitim werden. Wie also können im jüdischen Volk Revolutionäre auf treten, ohne zugleich als Rechtsbrecher von der Geschichte des Gottesworts gebrandmarkt zu werden? Von den Tagen Jerobeams I. bis zu Geiger und Philippson hat das jüdische Volk Revolutionäre genug gehabt. Die jüdische Geschichte als Geschichte des Gottesworts bewahrt ihr Andenken als vollendete Rechtsbrecher, als Sündige, die viele zur Sünde verleiteten. Kennt die jüdische Geschichte auch legitime Revolutionäre? Sie kennt sie. Es sind die ganz wenigen großen geschiehtliehen Persönlichkeiten, von Gott dazu auserkoren, die Geschichte des Gottesworts mächtig vorwärts zu treiben. Anders aber wirken die jüdischen Revolutionäre innerhalb der Geschichte des Gottesworts als die Revolutionäre der Völker der Erde. Haben die Tatbestände des menschlichen Nebeneinander sich im Laufe der Zeiten wesentlich geändert, so kehren sich die Revolutionäre der Völker der Erde gegen das Recht, das diesen Tatbeständen nicht mehr entspricht, und zerbrechen es mit eiserner Faust und stellen neues Recht an seine Statt. Aber die Revolutionäre des thorahtreuen jüdischen Volks kehren sich nicht gegen Gottes Recht, sondern gegen die Tatbestände. Haben sich die Tatbestände des jüdisch-menschlichen Nebeneinander im Laufe der Zeiten dermaßen wesentlich geändert, daß sie der umfassenden Herrschaft des Gottesworts zu entgleiten drohen, so treten die legitimen Revolutionäre des Got-