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Nahalat tsevi · 1934-10-01 · Heft 1-3 (Oktober 1934) · p. Seite 55

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Nahalat tsevi
Volume
V (5695) 1934/35
Issue
Heft 1-3 (Oktober 1934)
Date
1934-10-01
Page
Seite 55 (sequence 57)
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55 straft für den Frevel seiner Eltern, an dem er wahrlich unschuldig ist. Doch Gott ist ein zu wahrer und gerechter Richter, um nicht zu wissen, daß in diesem Falle summum ius summa iniuria sein würde. Er ist ein Sein Recht fordernder Gott. Er fordert Sein wahres und gerechtes, nicht Sein absolutes Recht. Das el kana bedarf einschränkender Erläuterung: poked awon abot usw., der Ich gedenke der Schuld der Eltern an Kindern. Er ist ein Sein Recht fordernder Gott, der mit göttlicher Gerechtigkeit und weiser Einsicht zu wägen und zu messen vermag, wie weit das Recht verletzende Verbrechen des Einzelnen auf der Schuld der Eltern und wie weit es auf eigener Schuld beruht. Nur für die letzteren kann und soll der Mensch zur Verantwortung gezogen werden. Daß dies allein der wahre Sinn von poked awon abot usw. ist, geht auch aus dem ihm folgenden Satz hervor: ״Und der Ich Liebe erweise.denen, die Mich lieben und Meine Gebote hüten“,1 Seine Stellung im Dekalog und seine Ausdrucksweise müssen nach der üblichen Auffassung von poked awon abot usw. auffallend erscheinen. Nach ihr sollte der furchtbare Eifer Gottes kundgegeben werden, der die Nachkommenschaft des sich auflehnenden Rechtsbrechers mit seiner zürnenden Rache noch bis in das dritte und vierte Geschlecht verfolgt. Und unvermittelt, wie ein Blitz aus heiterem Himmel, sagt dieser ״furchtbare Rächer in seinem Zorn״ von Sich gleich darauf: ״und der Ich Liebe erweise bis ins 1000. Geschlecht, denen, die Mich iieben und Meine Gebote hüten״. Unverständlich müßte auch der Ausdruck ״der Ich Liebe erweise44 bleiben, stellt doch die Belohnung des Guten den gleichen Akt ausgleichender Gerechtigkeit dar, wie die Bestrafung des Verbrechens.2 Nach der hier vertretenen Anschauung hingegen erscheint dieser dem poked awon abot usw. folgende Satz notwendig und die Ausdrucksweise seinem Inhalt gemäß: ״Der Ich gedenke der Schuld der Eltern an Kindern“ und diese nur für die aufs sie allein fallende Schuld zur Verantwortung ziehe — —. Dieser das strenge Recht einschränkende Gedanke ist selbst wieder der Einschränkung bedürftig, soll nicht auch er ebenso zu Unbilligkeiten und verheerenden Folgen führen, wie das absolute Recht ohne ihn es getan hätte. Wie der von Geschlecht 1 Exod. 20,6. 2 Vgl. Abot Y, 23; Rosch Haschana 16 b; Sanh. 100 a; Mahn., Mischna- Kommentar zu Sanh. 10. Abschnitt, 11. Grundlehre.

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