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Nahalat tsevi · 1934-10-01 · Heft 1-3 (Oktober 1934) · p. Seite 52

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
V (5695) 1934/35
Issue
Heft 1-3 (Oktober 1934)
Date
1934-10-01
Page
Seite 52 (sequence 54)
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62 ahnden und nicht strafen, sondern denken, bedenken, gedenken.1 Die Übersetzung:;,Der Ich ahnde, strafe“ kann also keine wörtliehe, sondern nur eine sinngemäße sein wollen. Ist sie nun wirklich dem wahren Sinne gemäß? Die übliche Auslegung geht davon aus, daß el kana der eifervolle Gott sei, der seine Rache so gründlich besorgt, daß Er selbst die Nachkommen bis ins dritte und vierte Glied die Sünden ihrer frevelhaften Eltern büßen läßt. Das poked awon abot usw. soll hiernach zugleich den Begriff des el kana erläutern und die wuchtige Stärke Seines Eifers bekräftigen. Zum Belege dieser Auslegungsweise pflegen einige Stellen der Heiligen Schrift angeführt zu werden. Können diese einer ernstlichen Prüfung standhalten? Die Zitierung der von Mellin2 angeführten Stelle 1. Sam. 2,11 ist bereits oben als sinnlos bezeichnet worden. Irgend ein Zusammenhang jener Stelle mit der unter Beweis gestellten Behauptung ist nicht ersichtlich. Bott3 und Wellhausen4 berufen sich zum Beweise auf Josua 7, 24. Doch kann auch diese Stelle nicht als beweiskräftig anerkannt werden. In Übereinstimmung mit der durchaus zwingenden Auslegung des Talmud5 kann kein Zweifel darüber bestehen, daß die Kinder des Achan nicht mithingerichtet worden sind.6 Die von Wellhausen4 noch zitierte Stelle 2. Sam. 21,6 muß ausscheiden, weil sie die Forderung von Nichtjuden betrifft7 und somit nicht Zeugnis dafür sein kann, was jüdischer Auffassung entspricht. Auch die von Wellhausen4 schließlich noch angeführte Stelle 2. Reg. 9, 26 kann keineswegs die Behauptung rechtfertigen, daß Gott die Sünden der Eltern an den Kindern strafe. Jehoram ist nicht für den gemeinen Mord an Nabot gestraft worden, denn dieser wurde an Achab selbst gesühnt.8 Jehoram mußte vielmehr seine eigenen todeswürdigen Freveltaten büßen.9 1 Cassel, Übersetzung von Kusari V, 21; Ibn Esra zu Exod. 20, 5; Hirsch Pentat. zu Exod. 20,5; 34,7; DeuL 5, 9; derselbe, Gesammelte Schriften VI, 215; Hirsch (N.), Prinzip S. 70—71; Wolf, Pentat. zu Exod. 20,5; 34,7; vgl. Hertz, Pentat. zu Exod. 20,5. Siehe jedoch auch Nachmanides zu Exod. 20,5. 2 S. 13. 3 s. 7. 4 Zum ältesten Strafrecht, S. 96. 5 Sanh. 44 a. 6 Es sei jedoch zugegeben, daß diese Stelle auch von jüdischer Seite eine abweichende Auslegung erfahren hat; vgl. Duschak S. 5; Hirsch, Prinzip, S. 70. 7 2. Sam. 21, 2. 8 1. Reg. 22, 38. 9 vgl. 2. Reg. 8,18.

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