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Nahalat tsevi · 1934-10-01 · Heft 1-3 (Oktober 1934) · p. Seite 49

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
V (5695) 1934/35
Issue
Heft 1-3 (Oktober 1934)
Date
1934-10-01
Page
Seite 49 (sequence 51)
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49 Die Religionsverbrechen nach jüdischem Recht. Von Dr. Simon Gut, Köln-London. (Fortsetzung.) Gott ist vielmehr ein Sein Recht fordernder Gott. Wie der Staat, der die von ihm mit Strafe bedrohten Verbrechen sühnt, nicht lediglich ein nach Vergeltung heischender Rächer, sondern der notwendige Erhalter des Friedens und unentwegte Garant der Ordnung ist, so auch Gott. Er kann nicht gleichgültig und untätig bleiben, wenn Sein Recht verletzt, das von Ihm Verpönte geübt, das von Ihm für verderblich und zerstörend Erachtete als aufbauend gefördert und Seine Welt dadurch gefährdet wird. Nichtgeltend gemachtes Recht geht unter. ״Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht setzt die stete Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Darum führt die Gerechtigkeit, die in der einen Hand die Wagschale hält, in der anderen das Schwert, mit dem sie es behauptet. Das Schwert ohne die Wage ist nackte Gewalt, die Wage ohne das Schwert die Ohnmacht des Rechts. Beide gehören zusammen, und ein vollkommener Rechtszustand herrscht nur da, wo die Kraft, mit welcher die Gerechtigkeit das Schwert führt, der Geschicklichkeit gleichkommt, mit der sie die Wage handhabt“.1 Ein Gott, der nur Gott der Liebe und nicht auch ein Sein Recht fordernder Gott wäre, wird zur Phrase, zu einem leeren Gedanken, auf einen hohen Olymp verbannt, von dem Er das gräßliche Unrecht auf Erden nicht schauen könnte. Seine Welt müßte wieder zu einem Tohuwabohu werden, das sie einst gewesen.2 Weit entfernt von dem Ihm fälschlich nachgesagten, rohen Haßgefühl, führt Gott nach jüdischer Auffassung auch den Kampf ums Recht, von dem Ihering3 in so wundervollen Worten sagt: ״Prosa in der Region des rein Sachlichen, wird das Recht in der Sphäre des Persönlichen, im Kampf ums Recht zum Zwecke der Behauptung der Persönlichkeit, zur Poesie — der Kampf ums Recht ist die Poesie des Charakters“. Das ist die wahre Bedeutung des el kana,4 die von allem anderen 1 Ihering S. 1. 2 vgl. Bäck S. 32 ff. 3 s. 40. 4 sowie die des an anderer Stelle vorkommenden el nekamot, z. B. Psalm 94,1; vgl. auch Deut. 32,35.

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