Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- V (5695) 1934/35
- Issue
- Heft 1-3 (Oktober 1934)
- Date
- 1934-10-01
- Page
- Seite 43 (sequence 45)
- Belongs to
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45 zum Guten. Und die Gottesftaatlichkeit - רוח אפינו — hat die finnennahe Wirklichkeit verlaßen, nicht zu greifen und fehler zu begreifen. Jetzt, in voller Freiheit und Freiwilligkeit, jung zu bleiben im alten Glauben, ohne den Polizeizwang einer öffentlichen Ordnung unterem König, dem Gott der Tauro, alles Recht zuzuerkennen in Gedanke, Wort und Tat - das wäre, wenn es gelänge, wahrhaftig bewundernswerte Akeidobewährung. Und es kann gelingen. Es kann aber auch anders kommen. Jetzt kann es gefchehen, daß urtriebliche Rechthaberei, Freiheit witternd, nun Wind unter den Flügeln fpurt, (ich mit elementarer Gewalt dem autoritären Erziehungsanfpruch der Tauro widerfetzt, die unglückliche, nach der Geltung von Gottkönigs Meinung lechzende Seele zu würgen beginnt, gegen die Wahrheit himmlifcher Heteronomie die autonomifiifche Lüge entzündet und zur Volksfeuche anfacht, in rebellifchem Stolz, himmelhoch fich reckend, zu allem Übel6 auch das fchreckliche Letzte erzeugt: epidemifche Verleugnung Gottkönigs, feines Staates und feines Reiches aus ״wiffenfchafilicher Überzeugung״! Ganz anders wäre diefe Revolte als die beiden früheren 1 Die erfte war nicht auf Leugnung Gottes ausgewefen; man hatte nur (natürlich fchlimm genug) der Sinnlichkeit zuliebe gern eine ״andere״ Gottheit der eigenen wahren vorgezogen. Und die zweite, weit treuer, hatte im Kampf der Habfuchi um die Machtmittel des Lebens und des Staates fogar die taurokratifche Grundläge im allgemeinen refpektiert. Infoweit beide fchließlich auch die Rechthaberei mobilifiert hatten, war fie nur fekundär als Hilfskraft hinzugekommen.7 Beide hatten Gott feine Krone gelaffen. Primäre Rechthaberei hingegen will Gottkönig die Krone entreißen, fträubt fich einfach gegen Gefetz Gottes als Gefetz, nicht vom unbändigen Genuß und nicht vom beforgten Schaffen, fondern vom Gei ft, vom felbftherriichen Denken her, eben aus - Rechthaberei. Sie ift ja die Ehrfucht inteliektualiftifchen Wollens, das im Denken auftrumpfende Ich. Für fie ift Ratio förmlich der Leib, den fie befeelt, nicht nur ein Vorfpann, den, wenn er hilflos verfagt, Meta-Irrung durch ״andere״ Götter erfetzen könnte. Mit folchem Erfatz halte noch Sinnlichkeit (das im Fühlen aufirumpfende Ich) gearbeitet, hätte wohl auch Hab- und Machifucht (das im Wollen auftrumpfende Ich) arbeiten können; für Rechthaberei ift er ganz 6 Ssauto 4 b. 7 s. o. Kap. 17, Anm. 1 u. Kap. 19.