Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- V (5695) 1934/35
- Issue
- Heft 1-3 (Oktober 1934)
- Date
- 1934-10-01
- Page
- Seite 42 (sequence 44)
- Belongs to
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42 Volkserziehungsprogramm gewefen mit unglaublichem Erfolg3. Selbft in den vielen, vielen kranken Jahren, da diefer Staat Geh Gottkönig vertagt und der Sinnlichkeit Erziehungshilfe geleiftet hatte, war dennoch das Grundbewuhtfein des Judefeins durch wirkfamfte Sch’chinonähe gefiebert. Ja, fchon allein die fichtbare Exiftenz des Sch’chino- und Awaudo-erfülllen Heiligtums als irdifcher Refidenz Gottkönigs muhte die Gottesftaatsangehörigkeit zumindeft als Poltulat in jedem Juden lebendig erhalten. Und das Wefentlichfie: wer der Autorität Gottes entfloh,!teilte lieh fofort unter die Autorität einer - ״ - להבדילanderen" Gottheit. Da war keine Luft für hemmungslofen Geltungsdrang. Auch der zweite, der Torfoftaat, hatte es in bewundernswerter Weife verftanden, fidi im Innern eine ganz erfiaunliche Erziehungsgewalt zu bewahren. Gewih war diele nicht fo weitreichend und durchgreifend gewefen, wie etwa die zu Chiskio’s Zeit; fei es infolge der auhenpolitifchen Abhängigkeit, fei es durch den Einfluh der auherhalb der Hoheitsgrenzen befindlichen, auf Machtlofigkeit eingeftellten Maffe der Diafporajuden. Und diele teilweife Machtminderung hatte fich auch wirklich ganz gefetzmähig in gewiffen empfindlichen Erziehungslücken geäuhert, eben in epidemifchen Ausbrüchen der Rechthaberei (ähnlich wie die Habfucht bereits im erften Staat unter günftigen Umftänden zum Ausbruch gekommen war4 5). War doch die Wurzel des Sadduzäertums tatfächlich diefes Neue: demagogifche Leugnung der Tauro und ihres Gottes aus ״wiffenfchaftlicher Überzeugung", nackt autonomiftifche Ratio, eitel Ungläubigkeit, richtige Rechthaberei8. Aber diefer Vorftoh konnte natürlich nur foweit gelingen, als die Erziehungsgewalt des Gottesftaates vertagte. Und fie vertagte fo wenig, blieb fo ftark, fo taurokratifch, dah der Unglaube lieh hinter eine Maske gefetzestreuer Scheinformen verkriechen muhte! Alfo war die Lage innerhalb des Staates noch relativ günftig. Hab- und Machtfudit konnte gedeihen, aber himmelftürmende Geltungslucht? — Gottesftaatlichkeit war Staatsdoktrin; ihr widerfetzte fich fo leicht keine felbftherrliche Privatehre. Jetzt aber hat die furchtbare Walze von Gott verhängter Entmachtung den Staat zermalmt. Jetzt gibt es nirgends mehr eine jüdifche Staatsmacht, nicht zum Schlechten aber auch nicht 3 s. o. Kap. 16, Anm. 20 u. 21. 4 s. o. Kap. 19 Anf. 5 s. o. Kap. 23, Anm. 4.