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Nahalat tsevi · 1934-10-01 · Heft 1-3 (Oktober 1934) · p. Seite 35

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Nahalat tsevi
Volume
V (5695) 1934/35
Issue
Heft 1-3 (Oktober 1934)
Date
1934-10-01
Page
Seite 35 (sequence 37)
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35 1.) Der Arbeitgeber hat mit vielen Arbeitern zu tun und ist auch mit sonstigen Geschäftssorgen belastet, er kann daher sehr leicht vergessen, ob er dem einen oder anderen Arbeiter den Lohn bereits ausgezahlt hat oder nicht, der Arbeiter dagegen weiß es mit größerer Bestimmtheit. 2.) Aus Rücksicht auf den Lebensunterhalt des Arbeiters, שאליו נשא את נפשו der sehnsüchtig hinausschaut auf seinen Lohn, von dem doch sein Leben und das Leben seiner Familie abhängig ist; darum hat man eine Erleichterung geschaffen, damit er zu seinem Gelde kommen soll. Wenn der Arbeiter daher behauptet, einen Teil oder den ganzen Lohn noch nicht erhalten zu haben, so schwört er einen שבועה כעין של תורד. בנק״ח und erhält seinen Lohn. סי' פ״ט ס״ב Für die Ablegung eines Schwures gilt allgemein die Regel, daß der Prozeßbetrag mindestens 2 Silberstücke betragen muß. Hier ist aber wiederum eine Ausnahme gemacht worden, denn was kann der arme Arbeiter dafür, daß er sich für noch niedrigeren Lohn zur Arbeit verpflichten mußte! Er hat daher das Recht, auch für den kleinsten Betrag* einen Schwur abzulegen.סי' פ״ט ס״ב ועה״ש סק״ג Ein weiteres Ausnahmegesetz, hier aber im Interesse des Arbeitgebers, ist erlassen worden für den Fall, daß der Arbeitgeber noch minderjährig ist. Obgleich wir im allgemeinen entscheiden: (אין מוציאין מיד קטן (סי, צ״א וסי' צ״ו erhält der Arbeiter hier doch seinen Lohn nach einem Schwur, denn kein Arbeiter wird sich sonst für Arbeiten eines קטן zur Verfügung stellen, wenn er den Lohn nicht einklagen kann. סי' פ״ט ס״ב סמ״ע שם סק״ד Dagegen können Arbeiter, die קטנים עבדים או חשודים על השבועה sind, nicht schwören, da man sie im Prinzip nicht schwören läßt; (סי' צ״ו) in diesem Fall schwört der Arbeitgeber und ist von der Bezahlung befreit. Leugnet er die Forderung des Arbeiters ganz ab, dann muß er den שבועת היסת ablegen, und wenn er einen Teil zugesteht, den schweren סי' צ״ט ס״ב וערוך השלחן סק״ד .שבועת התורה. Stirbt der Arbeitgeber, dann kann der Arbeiter seinen Lohn auch von den Erben verlangen und ist נשבע ונוטל; dagegen können die Erben des Arbeiters dieses Ausnahmerecht für sich nicht mehr in Anspruch nehmen שם. Die Tatsache, daß der Arbeiter נשבע ונוטל ist, bildet ein ungeheures Entgegenkommen ihm gegenüber, darum verlangt der דין, daß an seiner Aussage nichts auszusetzen sein darf, sonst haben wir kein Recht, den Arbeitgeber in seiner Glaubwürdigkeit zurückzusetzen. Ist daher seine Aussage in irgend einem Punkte nicht ganz korrekt, dann gehen wir zum alten Grundsatz נשבע ולא משלם «SP»

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