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Nahalat tsevi · 1934-10-01 · Heft 1-3 (Oktober 1934) · p. Seite 17

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
V (5695) 1934/35
Issue
Heft 1-3 (Oktober 1934)
Date
1934-10-01
Page
Seite 17 (sequence 19)
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17 mehr völlig außerhalb von Kenesseth Jissrael und greifen von außen in Kenesseth Jissrael ein, wenn es um Macht geht, wenn nicht eine Förderung von Kenesseth Jissrael, sondern eine Förderung der Sondergemeinschaft in Frage kommt. — Der Streit im Heiligen Lande ist nicht die normale Gesinnungsdifferenzierung bei vorhandener, ja auf Grund vorhandener nationaler Integration. Der Streit im Heiligen Lande birgt die Gefahr völliger Zersetzung in sich. Im Anblick dieses die Fundamente selber zerspaltenden Streites im jungen Nationalheim, im Anblick des Scheindaseins von Kenesseth Jissrael stellen nüchterne Beobachter bereits die bange Betrachtung an, ob das Nationalheim überhaupt eine Zukunft haben könne. Kein Kenner zweifelt: Kenesseth Jissrael ist der beste Grad־ messer für die Lebensfähigkeit des Nationalheims. Der Puls von Kenesseth Jissrael ist schwach. Der Puls von Kenesseth Jissrael ist zuweilen kaum fühlbar. — IV. Die Schwäche von Kenesseth Jissrael beruht aber nicht nur auf der Schwäche der Volksgemeinschaft selber. Kenesseth Jiss־ rael ist das Ergebnis eines ausgesprochenen Kompromisses, das dermaßen künstlich ist, daß sich das lebendige Leben einfach nicht hineinspannen läßt. Es hatten die Zionisten das von ihnen erfundene ״Volkstum an sich“ von der von ihnen als ״Religion“ mißverstandenen Tliorah getrennt und der ״Religion“ im günstigsten Fall nur einen Platz innerhalb dieses Volkstums eingeräumt. Folgerichtig hätten sie Kenesseth Jissrael als reine Volksgemeinschaft errichten und die ״Religion“ allenfalls in sie irgendwie hineinbauen müssen. Dem aber widersetzte sich die Mandatsregierung, die überall an das bereits zur Türkenzeit Vorhandene anknüpfen und den Juden schon deshalb keine rein nationale Organisation gewähren wollte, weil sie sonst den Arabern das gleiche hätte bewilligen müssen, zwei nationale Organisationen ihr aber für den Aufbau des palästinensischen Staates untragbar erschienen. Die Türkenzeit kannte sowohl die Juden wie die Araber nur als Bekenner bestimmter Religionen. So ließ die Mandatsregierung im neuen Palästina nur eine jüdische — Religionsgemein־ schaft zu, deren oberstem Laienorgan sie allerdings, wenigstens

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