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Nahalat tsevi · 1934-10-01 · Heft 1-3 (Oktober 1934) · p. Seite 11

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
V (5695) 1934/35
Issue
Heft 1-3 (Oktober 1934)
Date
1934-10-01
Page
Seite 11 (sequence 13)
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11 anheimfiel. Man vergleiche Genefis XXXIV, 12 und des Rainban Erklärung, welcher ausdrücklich bestimm!, daß מתן לאביה ולאחיה bestimmt war. Für den Bereich unserer Betrachtung ist der Schwerpunkt auf מתן zu legen. Denn מהר, welcher mehr eine zarte Aufmerksamkeit gegen die Frau bedeutete (Ramban identificiert ihn mit סבלנת) wurde auch in die Form der Vaterfippe mit hinübergenommen und verdichtete fich dort zu der Religionsvorfchrifi כתובה (vgl. Rafchi). Es würde zu weit führen, darzustellen, wie fich auch נכסי צאן ברזל ונכסי מלוג auf Grund dieser Familienformunterfchiede differenzieren muhten. Es fcheini, daß die halachifche Eigenart der כתובה darauf beruht, daß diese in der Mutterfippe die Gabe des Freiers umfaßten. Vergleiche B. R. und Rambam 1,1. Doch sei erwähnt, daß es eine Respektsbezeugung gegen die in Bethuels Haus geltende Familienform bedeutet, wenn Elieser der Sippe Rebeckas Gefchenke (die מגדנות, ausdrücklich also nicht als מתן bezeichnet, bedeuteten eine Art freiwillige Gabe) überreichte, um fie so für den Entgang der מתן zu entfchädigen (Gen. XXIV, 43), denn fchließlich hatte auch Abraham erkannt, ein wie fchweres Ding für Familie und Braut der Übergang in die Vaterfippe war, hatte befürchtet, daß daran die Werbung fcheitern könnte. Wie ja auch er, abermals aus oben erwähnten religiösen Gründen, um keinen Preis den Rückfall der Seinigen in die Mutterfippe dulden wollte. Es lag andererseits die Gefahr vor, daß in der anderen Familienform die junge Frau in der Vaterfippe des Gatten nur geduldet, wenn nicht gar recht- und fchutzlos wurde, insbesondere bei polygamen Verhältnissen. Um ihr Geltung zu verfchaffen, wurde fie von den Ihrigen mit Vermögen ausgestattet, und das ist der kulturgefchichtliche Ursprung der Mitgift, welche also selbstverstündlich nach dem kinderlosen Tod einer Frau an die Familie zurückfiel. Was ein Übergang von der einen Sippe in die andere auch vermögensrechtlich bedeutete, lehrt uns ausdrücklich das Verhalten der Frauen Jakobs (Gen. XXXI, 16), die bei ihrer Hinneigung zu Jakobs Anfchauungen Anspruch auf das Vermögen für Jakobs Haus erhoben, während ihr Vater die ganze Habe seines Schwiegersohnes für fich und seine Sippe reklamierte. (Gen. XXXI, 43 (!!הצאן צאני Auf diesem kulturgefchichtlichen Hintergründe hebt fich auch die Tragik der Gestalt der Schwiegermutter ab; für die Mutter der Frau war der Übergang von Mutterfippe zur Vaterfippe eine fchmerzliche Einbuße. An Geltung und Einfluß für die junge Frau

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