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Nahalat tsevi · 1934-10-01 · Heft 1-3 (Oktober 1934) · p. Seite 10

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
V (5695) 1934/35
Issue
Heft 1-3 (Oktober 1934)
Date
1934-10-01
Page
Seite 10 (sequence 12)
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10 die Mutier gewünfcht hat, bezeichnet einen Sieg des Vaterrechfs und dessen Geltung in Abrahams Haus und Volk. Doch interessantere Resultate ergeben fich aus den Berichten über die Vorgänge im Hause von Jehuda. Seine erste Frau entstammte bekanntlich aus chamitifchem Haus, während die Mutter seiner anderen Kinder ein Sprosse Sems war (vgl. hierzu und zum j folgenden Rambam zu Genefis XXXVIII, 5). Es fcheinl, daß da eine j Art Kompromiß zwilchen den beiden Familienrechtsgefügen fich vollzog. Dem ersten Kind gab der Vater den Namen, den beiden anderen die Mutter; hingegen erhielten Tamars Kinder den Namen durch den Vater, wobei er fich bei Perez einen Gedanken der Mutter zu eigen machte. Die Entwicklung Familie-Sippe-Volk geht natürlich ganz verfchiedene Bahn, je nachdem Matriarchat oder Patriarchat vorhergehend ist. Hier möge darauf hingewiesen werden, daß nach den Berichten der Thora die Menfchheii nach der Sintflut mehr dem Mutterrechte zuneigte, deshalb findet fich in der sogenannten Völkertafel als Schema dieser Entwicklung fast nur das Wort משפחה; die Familie im patriachalifchen Gefüge heißt בית אב und wenn diese Bezeichnung (Ex. XII, 3) bei den Anordnungen für das Peßachopfer zum ersten Mal vorkommt, so beweist das j die Tatsache, daß die alte abrahamitifche Einrichtung auch in dieser j Beziehung fich unter seinen Nachkommen fortgepflanzt hatte. f Allerdings ergibt lieh dabei die Schwierigkeit der Doppelbezeichnung למשפחתם לבית אביתם sowohl Num. XXXIV, 14 als auch Num. XXVI. Folgt man den Spuren Ibn Esras, so ergibt fich folgende Erklärung. In Num. I, 2 ist das בית אביתם als erklärende Oppofition aufzufassen. Was sonst als משפחה angesprochen wird, hat in Israels Kreisen als בית אב zu gelten, כי משפחת האם אינה קרויה משפחה, Muiterfippe ist nicht gemeinfchaftsbildend. Nachdem aber einmal dieser Begriff von Staatswegen sanctioniert war, bedurfte es bei künftigem Vorkommen einer weiteren Erklärung nicht, und wir finden deshalb in Num. XXVI nur noch einleitend, gewissermaßen als Generalüberfchrift das בית אביתם, sonst aber nur die Bezeichnung למשפחותם, die also nunmehr, ihrer ursprünglichen Bedeutung entkleidet, auch Vaierfippe bedeutet. Es sei noch auf einen bedeutsamen Unterfchied aufmerksam gemacht, der zwifchen den beiden Familienformen besteht. Wir müssen dabei etwas weiter ausholen. Wenn ein Jüngling in die Sippe seiner Frau eintrat, so nahm er natürlich fortan an allen Rechten seiner Sippe teil Das mußte er erklären, und das ist der Sinn des מהר ומתן, wobei wahrfcheinlich מהר der jungen Frau gehörte, מתן hingegen ihrer Sippe

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