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Nahalat tsevi · 1934-08-01 · Heft 11-12 (August 1934) · p. Seite 314

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
IV (5694) 1933/34
Issue
Heft 11-12 (August 1934)
Date
1934-08-01
Page
Seite 314 (sequence 36)
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314 opfer durch die Reihenfolge der Tieropfer, zu welchen fie jeweils gehören, bedingt ist. Die begriffliche Aufeinanderfolge der Momente wäre somit: 1) Die Unentfchiedenheit zwifchen Tamid und Mufeafopfer; 2) Die Fürsorge für die Darbringung der Gubopfer; 3) Der RauCch-Hafchonoh-Psalm der Leviten. * * ★ Die Unerläblichkeii des zweitgenannten Momentes als Vorbedingung des letzterwähnten erhellt aus der Forderung des Rambam, dab die Gubopfer noch am Raufch Hafchonoh vollzogen werden. Er selbst lehrt ja in: הלכות מעשה הקרבנות פרק ב׳ הלכה י׳ב ״Es kann jemand sein Opfer heute bringen und seine Gubopfer nach zehn Tagen, sei es ein Einzelner oder die Gesamtheit-." Wäre es nun auch am Raufch Hafchonoh statthaft, die Gubopfer an einem späteren Tage nachzuholen, so wäre es doch richtig gewesen, von dieser Erlaubnis Gebrauch zu machen und die entsprechende Zeit für den Empfang der Zeugen zu benutzen, um den Neumond noch heute am rechten Tage zu verkünden. Statt dessen ist auch morgen יום טוב und wird erst morgen das Mubafopfer dargebracht. Soweit wir wissen, gibt der Rambam auch an anderen Stellen keinen Auffchlub über die von der Regel abweichende Vorfchrift, dab am Raufch Hafchonoh die Gubopfer nicht hinausgefchoben werden dürfen. Vielleicht gewinnen wir einen Anhaltspunkt aus dem Schrifttexte. Überall gilt nämlich die Lehre, dab die Sühneopfer den Emporopfern vorangehen, obwohl z. B. bei den Festopfern in פינחס die Emporopfer stets zuerst genannt find. Die Überlieferung kennt jedoch zwei Ausnahmen, die im 4. B. M., Kap. 15, Vers 24 erwähnten Opfer, sowie die Mubafim des Sukkothfestes. Bei beiden Gelegenheiten find die Emporopfer vor den Sühneopfern vermerkt und werden auch vor ihnen dargebracht, weil es an beiden Stellen heibt: כמשפט, d. i. nach der in der fchriftlichen Tauroh gegebenen Vorfchrift. (זבחים צ־ב). Nun steht auch bei den Gubopfern des Raufch Hafchonoh (4. B. M. Kap. 29, Vers 6) das Wort: כמשפטם. Freilich ist uns hierüber keine Deutung unserer Weisen überliefert. Doch ist vielleicht dem Beispiel der beiden anderen Stellen gemäb die Annahme berechtigt, dab für die Gubopfer des Raufch Hafchonoh im Sinne des bei ihnen vermerkten כמשפטם die vorgefchriebene Reihenfolge zu beobachten ist:

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