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Nahalat tsevi · 1934-08-01 · Heft 11-12 (August 1934) · p. Seite 313

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
IV (5694) 1933/34
Issue
Heft 11-12 (August 1934)
Date
1934-08-01
Page
Seite 313 (sequence 35)
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313 hebt der Rambam in (הלכות קידוש החדש (פרק ג׳ הלכה הי als Anlab der Maßnahme ein anderes Moment als die Mifchnoh hervor; ein Umstand, auf welchen der לחם משנה zur Stelle in beachtenswerten Ausführungen eingeht und den auch der מראה הפנים zum Jerufchalmi näher bespricht. Der betreffende Teil der Mifchnoh lautet: ״Anfangs nahm man das Neumondszeugnis (am Raufch Hafchonoh) den ganzen (dreifeigsten) Tag entgegen. Einmal jedoch verspäteten fi<h die Zeugen, wodurch die Leviten beim Liede nicht zurechtkamen, so dafe man die Anordnung traf, die Zeugen nur bis zur Minchohzeit zu empfangen." Der Rambam dagegen fchreibt: ״Anfangs nahm man das Neumondszeugnis den ganzen dreifeigsten Tag entgegen. Einmal verspäteten üch die Zeugen bis zum Nachmittage, wodurch fie im Tempel nicht zurechtkamen und nicht wufeten, wie fie (ich verhalten sollten, ob fie das Abendtamid darbringen sollten - vielleicht aber kommen die Zeugen noch und es ist doch nicht möglich, das Mufeafopfer nach dem Abendtamid darzubringen —, da trat das Beb Din zusammen und ordnete an, das Neumondszeugnis nur bis zur Minchohzeit anzunehmen, damit noch Zeit am Tage verbleibe, die Mufeafopfer, das Abendtamid und ihre Gufeopfer darzubringen." - Die Verfchiedenheit zwifchen Mifchnoh und Rambam stellt (ich somit folgenderma&en dar: Die Mifchnoh bezeichnet als Anlafe der Anordnung die Auswirkung der Begebenheit inbetreff des Liedes, während der Rambam den Anlafe in der Unentfchiedenheit findet, ob das Tamid oder die Mufeafopfer zu vollziehen seien. Diese Abweichung des Rambam von der Mifchnoh ist an fich recht auffallend. Sie kommt indes, wie wir glauben, zu einem gewissen Ausgleich im Hinblick auf die Rückficht, welche die An- Ordnung der Weisen nach den Worten des Rambam auf die Gufeopfer nimmt. Das Lied der Leviten, welches die Mifchnoh als Anlafe der Maßnahme bezeichnet, war nämlich die Begleitung der Gufeopfer. Gelingt nun der Nachweis, dafe am Raufch Hafchonoh die Reihenfolge der Gufeopfer innezuhalten war, so ist damit von selbst die Ordnung für das Lied gegeben. Es wäre dann die Forderung der regelrechten Darbringung der Gufeopfer überein- | stimmend mit der Rückfichtnahme auf das Lied der Leviten. Zuj gleich träte die Unentfchlossenheit zwifchen Tamid und Mufeafopfer als Anlafe der Maßnahme hervor, indem die Reihenfolge der Gufe-

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