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Nahalat tsevi · 1934-08-01 · Heft 11-12 (August 1934) · p. Seite 312

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
IV (5694) 1933/34
Issue
Heft 11-12 (August 1934)
Date
1934-08-01
Page
Seite 312 (sequence 34)
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312 hörde, die hierzu berechtigt ist, ihn hierzu auffordert. שם ס״ג וערוך השלחן סק״ז Obgleich wir gesehen haben, daß der Besitzer prinzipiell niemals gezwungen ist, eine nichtbestellte Arbeit abzunehmen und andrerseits Arbeiter unter Umständen das Rohmaterial wieder berausreißen dürfen, können beide es nicht tun bei Bauten, die dringend notwendig oder dem Stadtbild angemessen sind. Hier wird der Arbeiter bezahlt, und zwar wird abgeschätzt, wieviel ein solcher Neubezw. Umbau kosten muß. Der רא*ש bringt hierzu folgende Begründung: Bei Feld- und ähnlichen Arbeiten kann der Besitzer erklären, daß ihm die Arbeit nicht lieb ist, da er die Absicht hatte, dort eine andere Arbeit verrichten zu lassen. Hier aber wird seitens des ב״ד festgestellt, daß auf Grund seiner Wichtigkeit oder wegen der einheitlichen Architektur des gesamten Stadtbildes, nur diese jetzt geleistete Arbeit möglich ist: auch jeder andere Arbeiter hätte dieselben Ausführungen machen müssen. סי' שע״ה ס״ז ועה״ש ס״ק י״א Dieselbe Bestimmung gilt auch dort, wo eine Arbeit unbedingt notwendig war, um den Wertgegenstand des Anderen vor großem Schaden zu schützen. Selbst wenn die Reparatur auch ohne vorherige Befragung ausgeführt ist, muß sie beglichen werden. Der Arbeiter muß aber gewußt haben, daß es dem Besitzer möglieh sein wird, die Reparatur zu begleichen. Der Arbeiter ist in diesem Fall immer ידו על העליונה, weil er dem Besitzer durch das sofortige Eingreifen eine gute Tat erwiesen hat. שם ומ״א סיז ועה״ש ס״ק י״ב וס״ק ט״ו Hat sich der Besitzer aber ausdrücklich verbeten, daß seitens dieses oder anderer Arbeiter, auch im Falle eines drohenden Schadens, irgendeine Reparatur ausgeführt werden soll, 80 ist er nicht gezwungen, gegen seinen Willen geleistete Arbeit zu bezahlen. שם עד,״ש ס״ק י״ב (Wird fortgesetzt.) Ein Wort zur Mifchnoh ראש השנה פרק ר משנה ד Von Willy Wolf, Köln. Am Raufch Hafchonoh ereignete fidi laut der 4. Mifchnoh des 4. Perek von ראש השנה im Tempel eine Begebenheit, die eine Maßnahme unserer Weisen zur Folge hatte. Merkwürdigerweise

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