Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- IV (5694) 1933/34
- Issue
- Heft 11-12 (August 1934)
- Date
- 1934-08-01
- Page
- Seite 307 (sequence 29)
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307 Schuldners die Gegenstände sofort verkaufen kann, um seine Forderung zu decken und nicht erst auf einen Vergleich mit dem Erben angewiesen ist. Lohn kann man an sich pfänden, םי׳ פ״ו ס״א aber dennoch soll man versuchen, den Gläubiger zu überreden, es nicht zu tun. Vergl. ערוך השלחן סי, ד״ש ס״ק י״א den wir auch oben am Schluß des Abschnittes X brachten. Praktischen Wert wird eine solche Pfändüng kaum haben, da man dem Arbeiter die lebensnotwendigen Sachen nie fortnehmen darf, hierzu gehört auch, daß man ihm Essen für 30 Tage belassen, muß und zwar gemäß den Ansprüchen eines gewöhnlichen Menschen. עי׳ סי' צ״ז סכ״ג XIV. Lohnfestsetiung im Streitfall, a.) Bei Mietung durch den Arbeitgeber selbst. Wurde im Vertrag eine bestimmte Summe als Lohn vereinhart, weil eine der Parteien sie als den geltenden Tarif bezeichnet hat, aber nach der Vertragsschließung stellt sich heraus, daß der Vertragspartner irregeführt worden ist, so ist dieser Teil des Vertrages ungültig. Hat der Arbeiter irregeführt, dann erhält er nur den geltenden Tariflohn, und wenn mehrere Tarifklassen vorhanden sind, den Mindestlohn. Wurde aber der Arbeiter vom Arbeitgeber irregeführt, so erhält er zwar auch nur den Mindestlohn, er muß aber höher liegen als die vereinbarte Summe, da man doch sonst von keiner Irreführung sprechen kann. Eine höhere Tarifstufe kann der Arbeiter für sich nicht verlangen, da diese zum Teil durch seine eigene Schuld nicht vereinbart wurde. Er hätte nie so leichtgläubig dem Arbeitgeber glauben sollen. פמ״א סי׳ של״ב ס״ד וסמ״ע שם ס״ק י״א Hat der Arbeitgeber aber ausdrücklich erklärt, daß er die vereinbarte Summe auch den früheren Arbeitern bezahlt hat und die Arbeiter haben diese Begründung ausdrücklich unterstrichen, so muß er ihnen den Lohn der früheren Arbeiter auszahlen, falls es sich herausstellt, daß er sie irregeführt hat. In einem solchen Falle gilt die erste Summe als ausdrücklich vereinbart. דמ״א סי׳ של־ב סיד Ist der Arbeitslohn teurer oder billiger geworden und eine Partei erklärt, unter den bisherigen Bedingungen den Vertrag nicht mehr verlängern zu wollen, die Gegenpartei beschwichtigt zwar, aber ein neuer Tarif wird nicht vereinbart, so hat der bisherige Tarif auch weiterhin seine Gültigkeit. Die Beschwichtigung gilt nicht als Zusage eines Entgegenkommens in der Lohnfrage, da ihr