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Nahalat tsevi · 1934-08-01 · Heft 11-12 (August 1934) · p. Seite 306

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
IV (5694) 1933/34
Issue
Heft 11-12 (August 1934)
Date
1934-08-01
Page
Seite 306 (sequence 28)
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506 ס״ג Der Durchschnittslohn wird auch berechnet, wenn in der Stadt mehrere Tarife vorhanden sind, und die Abmachung nur lautete, daß tarifmäßig bezahlt werden muß. קצה״ח סי׳ של״א וערוך השלחן שם סק״זיו c.) Auszahlungstermin. ״Es ist ein מצות עשה den Lohn pünktlich auszuzahlen ביומו תתן שכרו und wer es nicht tut, der Übertritt das Verbot לא תלין פעולת שכיר, er raubt dem Arbeiter die Lebensmöglichkeit. Wer den Lohn sogar vorenthält, der Übertritt fünf Verbote und ein Gebot.“ Mit diesen warnenden Worten ermahnen die חז״ל den Arbeitgeber zur pünktlichen Auszahlung des Lohnes. Der Lohn muß sofort nach Beendigung der Arbeit ausgezahlt werden; beim Handwerker nach Ablieferung des Arbeitsstückes, aber nur wenn das Bohmaterial ihm vom Arbeitgeber geliefert wurde, da sonst seine Forderung nicht als Lohn, sondern als Verkaufssumme gilt פ״ת סי׳ של״ט סק״ג בשם קצה״ח. Hört die Arbeit bei Tag auf, so muß der Lohn im Laufe des Tages beglichen werden, hört sie in der Nacht auf, dann im Laufe der Nacht. סי׳ של״ט ס׳ ג׳ ה׳ ו׳ Wissen aber die Arbeiter, daß der Arbeitgeber nur an bestimmten Tagen Geld zum Auszahlen hat, etwa nach einem Markttage, dann können sie ihren Lohn erst nach einem solchen Tage fordern, vorher ist der Arbeitgeber, selbst wenn er zufällig Geld hat, nicht verpflichtet, den Lohn zu begleichen, da es als gewisse Abmachung gilt, daß nur an den bestimmten Tagen Lohnaus- Zahlungen stattfinden. סי׳ של״ט ס״ט Das Verbot hat man nur dann übertreten, wenn der Arbeiter den Lohn fordert und man gibt ihm denselben nicht, obgleich man hierzu die Möglichkeit hatte; nicht aber, wenn er nicht gefordert wurde oder der Arbeitgeber kein Geld zum Auszahlen besitzt. שם ס״י Dennoch 8011 der Arbeitgeber sich Geld borgen, um dem Arbeiter den Lohn auszuzahlen, da sein Leben und das Leben seiner Familie von ihm abhängig ist. פ״ת סי׳ של״ט סק״ח d.) Pfändungen. Das Arbeitsgerät kann an sich gepfändet werden, außer Geräten, die zur Herstellung von Lebensmitteln dienen סי׳ צ״ז ס״ח, dennoch muß man dem Arbeiter das Arbeitsgerät zur Zeit der Arbeit wieder zurückgeben שם ס׳ טין. Der Vorteil dieser Pfändung besteht daher nur in den Tatsachen, daß die Schuldsumme im שמיטה nicht verfällt, und daß der Gläubiger nach dem Tode des

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