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Nahalat tsevi · 1934-08-01 · Heft 11-12 (August 1934) · p. Seite 304

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
IV (5694) 1933/34
Issue
Heft 11-12 (August 1934)
Date
1934-08-01
Page
Seite 304 (sequence 26)
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304 Arbeitgeber auch für Verpflegung sorgen muß, so richtet man sich nach dem מנהג העיר auch hinsichtlich der Qualität und Quantität des Essens. סי׳ של׳א סיב Besitzt die Stadt keinen bestimmten מנהג, und auch im Arbeitsvertrag ist hierüber nichts bestimmt, dann ist es nicht möglich, den Arbeitgeber hierzu zu zwingen. המוציא מחברו ערוך השלחן סי" של״א סק״ו .עליו הראיה. Eine Erhöhung oder Vermin• derung des Lohnes hat keinerlei Einfluß auf die Verpflichtung zur Verpflegung, wenn dieses nicht ausdrücklich vereinbart ist. (Genau wie bei der Frage der Überstunden) שם. Dort wo man verpflichtet ist, den Arbeitnehmer zu verpflegen, soll man ihm dasselbe Essen vorsetzen, wie den eigenen Hausleuten, denn schon vom עבד עברי heißt es doch (.עמך (קדושין כב במאכל, עמך במשתה, daß man keinen Unterschied machen soll zwischen der eigenen und seiner Verpflegung. Darüber hinaus ist allen landwirtschaftlichen Arbeitern in der Erntezeit erlaubt, während der Arbeit von den geernteten Früchten zu genießen. ״ סי״ של״וGerade in dem Augenblick, in welchem der Mensch durch die Heimbringung der Ernte an der Schwelle des egoistischen ״Mein“ steht, soll er Liebe und Recht an den Mitarbeitern üben, die ihm zu dieser Ernte mitverholfen haben.“ (S. R. Hirsch). XIII. Bezahlung, a.) Art des Lohnes. Die Bezahlung muß in Geld geschehen. Der Arbeitgeber kann dem Arbeiter nicht Waren im Werte des Lohnes dafür anbieten. Diese Tatsache, die man als große Errungenschaft der modernen Zeit betrachtet, ist für den דין תורה schon seit Jahrtausenden eine Selbstverständlichkeit. סי, של״ו ס״ב Als Grund führen die Erklärer an, daß der Arbeiter schwer und bitter für seinen kargen Lohn arbeitet, er bedarf der paar Pfennige, um sich das Notwendigste zu kaufen, und man darf ihm nicht zumuten, als Lohn die erhaltenen Waren erst verkaufen zu müssen, wobei er unter Umständen noch Geld verlieren kann. Zwar meinen einige פוסקים, daß ihm Lebensmittel, natürlich nicht höher als zum Tagespreis, angeboten werden können, aber diese Ansicht wird überwiegend abgelehnt ש״ך סי״ שליב סיק י״ה וסי״ של״ו סק״ב וערוך השלחן סי׳ של״ו סקיא Wohl können freiwillige Abmachungen in dieser Hinsicht gemacht werden, dieses Recht steht natürlich jedem Menschen zu. Aber auch daun kann der בהיב jederzeit von

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