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Nahalat tsevi · 1934-08-01 · Heft 11-12 (August 1934) · p. Seite 302

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
IV (5694) 1933/34
Issue
Heft 11-12 (August 1934)
Date
1934-08-01
Page
Seite 302 (sequence 24)
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502 ולפי דברינו מחורץ .ע־כל .der Zeitbegriff überhaupt nicht an שחיטה der קצת קושית תום׳ על רשיי בידיה לולב ישב 5 וזיל ומפרש בגמרא משום דאיתקש מלב לאתרוג דכחיב ביה הדר, ולא כמו שפירש הקונטרס משום דכתיב זה א׳ ואנוהו, דאיז ואנוהו אלא לכתחלה ויג עיב. אבל יש לומר, כי באמת אצל ד מינים עשה התורה את מצות "ואנוהו" לעיקר ולעצמות המצוד. ושני הטעמים אחד הם. וכמו כן עשה כאן התורה את איסור גזל לעיקר ולעצמות המצוד. ואפשר שעל כן גןכרו שני פסולים האלו בראש המשנה וביחד, בבבא אחת. מאסר שלפי פירוש של ההיג הירש זציל בהם, היינו בחיוב "הדר ושלכם" נכלל המנה העיקרית של מצות די מינים. ברטיסלבא תע־א משה שמואל קעל הלוי נין ונכד של ב׳ מחצית השקל זציל Das jüdifche Arbeitsrecht. Von Rabbiner Moses Findling, Elberfeld. (Fortsetzung.) XI. Haftpflicht des Arbeitgebers. Wie wir im letzten Abschnitt ausführten, befinden sich die Arbeiter ברשות בעל הבית in dessen Betriebsräumen, mithin ist der Arbeitgeber auch für jeden Schaden haftbar, den er ihnen zufügt. Hat er persönlich sie verletzt, so gelten dieselben Bestimmungen, die wir im letzten Abschnitt bezüglich des Arbeiters brachten. Anders ist es aber, wenn nicht er, sondern sein Besitz sie beschädigt hat. Ganz besonders gilt dieses für Fälle, in denen Arbeiter verletzt wurden, weil seitens des Arbeitgebers nicht die unbedingt notwendigen Gesundheits- und Schutzvorrichtungen angeordnet wurden. Er ist dann für jeden Schaden haftbar, weil er durch die Nichtbeachtung der notwendigen Vorsichtsmaßnahmen das Leben des Arbeiters aufs Spiel gesetzt hat. כל סי׳ ודי וסי' תי״א Das gilt natürlich nur, solange die Arbeiter vom Vorhandensein der Gefahrstellen nicht gewußt haben, haben die Arbeiter aber die Mängel an den Schutz- und Gesundheitsvorrichtungen gekannt, und haben dennoch die Arbeit begonnen, 80 geschah dies unter eigener Verantwortung. סי' שע״ח ס״ו Hat der Arbeitgeber aber einen Arbeiter ausdrücklich beauftragt, auf die Gefahrstellen acht zu geben, damit sie keinen Schaden anrichten sollen, dann gilt der Arbeiter als שומר הבור, der nun die Verantwortung für etwaige Beschädigungen trägt סי׳ ודי ס*ל. Sehr wichtig und aktuell ist die Frage, inwieweit die jüdische

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