Mannheim
Compact Memory

Nahalat tsevi · 1934-06-01 · Heft 9-10 (Juni 1934) · p. Seite 274

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Nahalat tsevi
Volume
IV (5694) 1933/34
Issue
Heft 9-10 (Juni 1934)
Date
1934-06-01
Page
Seite 274 (sequence 56)
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2551369-2551397-2551403--1593-2553107
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

274 Während beide Normenarten darin übereinzustimmen scheinen, daß sie keine vom Einzelmenschen sich selbst, sondern durch eine äußere Macht ihm gesetzte, also heteronome Normen sind, entfernen sie sich heutzutage ganz bedeutend voneinander bei der Prüfung ihrer Wirkungsstärke, d. h. ihrer sinnlich wahrnehmbaren und auf natürliche Weise erkennbaren Durchsetzbarkeit. Während die Rechtsnorm ihre Zwangsgewalt in ganz besonderer Weise sinnfällig gemacht hat: z. B. Gefängnis, bezw. Gerichtsvollzieher, führt die Religionsnorm in unseren Zeiten ausschließlich in das Gebiet des Transzendentalen: göttliche Strafe, im Diesseits oder im Jenseits. Diese mangelnde sinnliche Wahrnehmbarkeit und fehlende natürliehe Erkennbarkeit der Zwangsgewalt der Religionsnormen sind es, die diese im Grunde genommen eigentlich doch als autonome und nicht als heteronome Normen erscheinen lassen. Zwar treten die Religionsnormen von außen, also heteronom, an den Menschen heran, nämlich als von Gott gesetzte und unbedingte Erfüllung heischende Normen, die offenbar unmöglich mit dem Zusatz: ״in konventionaler Weise‘‘,1 d. h. nach dem subjektiven Belieben des Einzelnen verstanden werden können.2 Doch beruht ihre willige Befolgung durch den Menschen infolge ihrer mangelnden äugen־ fälligen Durchsetzbarkeit letzten Endes doch nicht in ihnen selbst. Vielmehr setzt sich der in seinem Willen und in seiner Entschlußkraft freie Mensch selbst die Norm, durch die er Gott anerkennt und durch die er ihre unbedingte Befolgung von sich verlangt.3 4 Diese autonome Norm, die die Religionsnorm erst zu einer heteronomen macht, ist ihrerseits in der reinen und richtig verstandenen Gottesfurcht begründet,* in dem auf dem persönlichen Erlebnis der Voreltern beruhenden, zu objektivem Wissen gewordenen religiösen Glauben,5 der absolute Richtigkeit für sich beansprucht. Was er glaubt, ist, was er nicht glaubt, ist nicht. Diese einfache und klare Erkenntnis ist wohl zum ersten Male von dem Mischna-Lehrer Rabbi Chanina6 dabin ausgesprochen worden, daß alles, was dem Menschen eigen ist, von Gott komme, 1 Stammler S. 59. * Jehuda ha־Levy IV, 19 a. E.; Stammler S. 59; vgl. auch FaulhaberS. 32, a vgl. Beling S. 3. 4 vgl. Jehuda ha־Levy II, 48; Büchler S. 142ff.; Hertz, Affirmatious S. 25. * Deut. 4, 35; Jehuda ha־Levy I, 25 a. E . . 80 ff.; Ibn Esra zu Exod. 20,2; Hirsch, Pentat. zu Deut. 6,4; derselbe, Choreb S. 14 ff.; derselbe Gesammelte Schriften VI, S. 12 ff.; Rapaport S. 17; Hertz, Affirmations S. 26. * Beraehoth 33 b.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.