Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- IV (5694) 1933/34
- Issue
- Heft 9-10 (Juni 1934)
- Date
- 1934-06-01
- Page
- Seite 273 (sequence 55)
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273 Menschen zu sich und untereinander bis zum letzten geregelt hat. Nur Er kennt die Geheimnisse Seiner von Ihm erschaffenen Welt und ihrer Ordnung, nur Er kann sagen, was gut und richtig ist.1 Für Ihn, der unser ganzes Leben und nicht nur einzelne Ihm geweihte Stunden als Gottesdienst fordert,2 ist auch das Verhalten zu den Mitmenschen nichts anderes als der Ausfluß der einzelmenschlichen Beziehungen zu Ihm.3 In diesem Sinne pflichte ich Hedemann4 rückhaltlos bei, wenn er seiner Ansicht dahin Ausdruck verleiht: ,,Vielleicht wird überhaupt das Wesen der Religion am besten dadurch erfaßt, daß man ihr ein übergeordnetes Ziel noch über der Ordnung der äußeren Gemeinschaft und über der Läuterung des inneren Ichs zuspricht, nämlich durch die Beeinflussung beider Gebiete den Menschen zu jenem höchsten außerirdischen Wesen in Beziehung zu setzen‘4. Der Ordnung der äußeren menschlichen Gemeinschaft dient aber auch das Recht. Beide, Religion und Recht, setzen also Normen, die für das gleiche Gebiet Geltung beanspruchen. Beispielsweise heißt es in dem Dekalog, ״diesem granitenen Sockel der ganzen israelitischen und christlichen Ethik“,5 der ,,Grundlage der Weltstrafgesetzgebung“6: ״Du sollst nicht ehebrechen“7 oder ״Du sollst keinen Menschenraub begehen“.8 Wodurch unterscheiden sich nun diese beiden Normen beispielsweise von den §§ 172 StGB.9 und 180ff. StGB.,10 bezw. von § 234 StGB.?11 Worin besteht also der begriffliche Unterschied beider Normenarten, der Religionsnorm und der Rechtsnorm? 1 Jehuda ha-Levy III, 7; vgl. Büehler S. 36/37; Marmorstein, The Old Rabbinic Doctrine of God I, S. 153 ff. 2 Deut. 18,13; Luzzatto, Kap. I; Hirsch, Gesammelte Schriften I, S. 91 ff.; Bäck S. 86; Wolf, Pentat. zu Exod. 20,8 a. E.; 31,14; Hertz, Affirmations, S. 35, 59 u. 89; derselbe, Pentat. zu Exod. 31,13. 3 vgl. Büehler S. 104 ff. 4 S. 44. 6 Binding, Die Normen und ihre Übertretung, I, S. 138; vgl. auch Faulhaber S. 32; Hertz, Exod. S. 230ff. e Moser, S. 16. 7 Exod. 20,13; Deut. 5,17. Dieses Verbot enthält zugleich die Warnung vor Kuppelei (Scheb. 47 b). 8 Exod. 20,13; Deut. 5,17. Diese Norm bezieht sich nicht auf den Diebstahl, der vielmehr in Lev. 19,11 verboten wird; vgl. Sanh. 85 b; 86 a. Unrichtig Mayer III, S. 575; Faulhaber S. 32. 9 Ehebruch. 10 Kuppelei. 11 Menschenraub.