Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- IV (5694) 1933/34
- Issue
- Heft 9-10 (Juni 1934)
- Date
- 1934-06-01
- Page
- Seite 272 (sequence 54)
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212 jenige Religion hat Recht und Anspruch darauf, als göttlich zu gelten und die sich daraus ergebenden Folgerungen auf sich zu beziehen, die nach ihrer eigenen Behauptung und Lehre von Grott stammt, also nur diejenige, die durch göttliche Offenbarung und nicht durch menschliche Erfindung zu den Menschen gekommen ist. Wie Gott als solche Persönlichkeit und seine Offenbarung an die Menschen im einzelnen aufzufassen ist. ist Gegenstand der Glaubenslehren der einzelnen Religionen, die hier nicht zu behandein sind. Die herrschende Begriffsbestimmung des Wortes Religion krankt ferner daran, daß sie zwar von den übersinnlichen Be- Ziehungen zwischen Gott und Menschen spricht, aber nicht sagt, worauf und wieweit diese Beziehungen sich erstrecken. Meves1 meint: ״Die Gebiete von Staat und Religion sind begrifflich weit voneinander getrennt und können in eine Konkurrenz oder einen Konflikt miteinander nicht treten; denn während die Staatsgewalt das Feld ihrer Tätigkeit in dem Kreise der nach außen hin sich geltend machenden Tatsachen und in dem Schutze der Rechte und Rechtsverhältnisse der Staatsbürger findet, ist die Herrschaft der Religion auf das innere, das geistige Leben des Menschen beschränkt‘‘. Nach dieser weit verbreiteten Ansicht ist Gegenstand der Religion nicht auch äußeres, sondern lediglich inneres menschliches Verhalten. Die Religion hat danach mehr vorstellenden als vorschreibenden Charakter;2 es sind die Vorstellungen, Empfindungen und Gefühle, die sich Menschen zu ihrer eigenen Befriedigung von Gott und ihren überirdischen Beziehungen zu Ihm machen. Es handelt sich nach dieser Anschauung lediglich um einzel-menschliehe Verhältnisse zu Gott und nicht auch um zwischenmenschliche Verhältnisse.3 Ist dem nun wirklich so? Wer Gott als das höchste persönliche Wesen,4 als den Schöpfer5 und Lenker6 der Welt anerkennt, dem ist es selbstverständlich, daß Gott, als Er den Menschen die Ordnung und Satzung irdischmenschlichen Verhaltens offenbarte, nicht nur die ausschließlichen Beziehungen zu Ihm, sondern ebenso auch die Verhältnisse der 1 S. 321. * Giese S. 18. 3 Rapaport S. 21. 4 Deut. 4,39; 6,4; 32, 12; Jes. 40,18.25. 6 Gen. 1,1 ff.; Exod. 31, 17; Jes. 45,7; vgl. Büchler S. 87/88; Hertz, Gen. S. 53 u. zu Exod. 20,11; 31,13. 6 Gen. 2, 3; vgl. Hirsch, Pentat. zu dieser Stelle; Hertz, Gen. S. 54,