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Nahalat tsevi · 1934-06-01 · Heft 9-10 (Juni 1934) · p. Seite 233

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
IV (5694) 1933/34
Issue
Heft 9-10 (Juni 1934)
Date
1934-06-01
Page
Seite 233 (sequence 15)
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235 Nation, sondern die Menschen sollten damals der Emanzipation teilhaftig werden; aber für Rabbiner Hirsch bedeutete die Annähme der Emanzipation des jüdischen Menschen keine Verleugnung der jüdischen Nation. Er schöpfte die Idee der jüdischen Nation nicht aus dem Kulturschatz Westeuropas, sondern aus der Thora, und wie ihm diese Idee demgemäß nur die Vollendung der Idee des Menschentums war, so war ihm die lediglich soziale Emanzipation eine durchaus redliche Beziehung zum Wirtsvolk, weil sich in ihr der nationale Charakter der neuen Bürger als ein besonders qualifiziertes Menschentum nach außen offenbaren und behaupten konnte. Ja, daß die soziale Emanzipation das jüdische Volk bei Eröffnung der Aktivität des Galuth gerade auf das besondere, das menschheitliehe, das mensehen verknüpf ende Wesen der Idee der jüdischen Nation hinwies und nur vermöge dieses besonderen Wesens seine bürgerlich emanzipierten Söhne instandsetzte, bei aller nationalen Selbstbehauptung die Pflichten mit hohem Ernst und in hoher Gewissenhaftigkeit zu übernehmen, die die Annahme der Emanzipation ihnen auf erlegte: gerade dieser nunmehr zu bewährende menschheitliche Charakter des jüdischen Nationalismus war Rabbiner Hirsch das sicherste Anzeichen dafür, daß die Geschichte seines Volkes in seine letzte, in seine entscheidende Phase eintrat. Bestand das jüdische Volk die Probe der sozialen Emanzipation, so war es auch für die nationale Emanzipation reif. Ein Blick in den großen Thorakommentar Rabbiner llirschs bestätigt vollkommen diese unsere Auffassung von seiner geschichtlichen Grundhaltung. Die Rechtsinstitute der Thora werden als höchst aktuelles geltendes Recht der jüdischen Nation dargestellt, und darum stets in innigstem Zusammenhang mit der mündlichen Ueberlieferung und der aus ihr entspringenden Halachah. Mit besonderer Vorliebe verweilt der Kommentar gerade bei jenen Instituten, deren Verwirklichung ganz und gar von der Erfüllung unserer verheißenen Zukunft abhängt: bei dem Recht des Korban, dem Recht des Heiligtums, dem Recht der Reinheit, dem Recht des Bodens. Es ist nicht schwer, an Hand des Kommentars die Grundprinzipien des jüdischen Sozialrechts und des jüdischen Staatsrechts aufzustellen, die als Basis eines Programms für die agudistische Bewegung in Erez Jißroel dienen könnten. Leider haben selbst große Teile der deutsch-jüdischen Orthodoxie, meist ihnen selber unbewußt, allmählich sich daran gewöhnt, die Lebensleistung Rabbiner Hirschs durch die Brille

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