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Nahalat tsevi · 1934-04-01 · Heft 7-8 (April 1934) · p. Seite 213

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Nahalat tsevi
Volume
IV (5694) 1933/34
Issue
Heft 7-8 (April 1934)
Date
1934-04-01
Page
Seite 213 (sequence 51)
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ה׳ ,— ה' זיהינו iß die Gottheit unteres Volkstums. Wehe uns wenn wir es wagten, fie durch autonomißifche Ratio zu erfetzen! Es geht um das Gauj-kodaufch. ה׳ אחד - diefe untere Gottheit iß ה־, iß unvergleichlich einzig, iß König des Alls. Wehe uns, wenn wir es wagten, mit Vorbehalten oder Ausflüchten untere Seele feiner Ausfchließlichkeit zu entziehen! Es geht um das Mamlecheß-Kauhanim. — In dietem Sinne war nun für diete zweite Bewährungsperiode die an ihrem Anfang eintretende Ablöfung der Meta-Irrung durch autonomißifche Ratio tattächlich von epochaler Bedeutung. Denn damit trat der für das Gefchichtsverßändnis fo wefeniliche Begriff des Königtums Gottes wieder ganz fcharf hervor. Bisher war gegen Gottkönig kein eigentlicher König geftanden, fondern ein ״,anderer״ Gott. Jetzt trat reine Menfchenmacht auf den Plan, das heißt, dem Prinzip nach, irdifches Königtum. Das iß deutlich! Ob Fürßen in ihrem großen oder Krämer und Bauern in ihrem kleinen Reich, ob Großkönige oder Zwergkönige Gott feine All-Macht und feinen All-Befitz ßrittig machen - immer fleht Menfch-König gegen Gott-König. So hatte der Mißerfolg der erßen Bewährungs- Periode indirekt eine ״,fortfchritiliche" Wirkung: das Gottkönigtum (der urfprüngliche Grundbegriff der Gefchichte) konnte zum alltägliehen kategorifchen Imperativ für Groß und Klein werden, fo klar wie einft für König Dowid; zumindeft konnte es ein für Jedermann faßliches Problem werden und wurde auch tatfachlich überaus geläufig. Infolgedeffen erhielt die Volkserziehungsarbeit für K'hunno ungeahnten Auffchwung4. K'hunno iß reines Walterami in Gottkönigs Reich, iß fanatifcher Dienft am feelifchen, Gottes Willen fuchenden Volkstum, iß ganz nur für des Gottesreiches Ehre. Zwar find für Jißroel, das die Stufe des Mamlecheß-Kauhanim in Angriff nimmt, alle drei, Aniwuß und P’rifchuß und Chaßiduß, keine freiwillig-zufätzlichen, fondern unerläßliche Aufgaben. Zu diefer Zeit aber Chaßiduß ganz befonders. Denn da durch den Zeitcharakter gerade Habfucht fich vordrängte, mußte das Chaßiduß der K’hunno vor allem an die Front. Und das iß feine Lehre: horizontal, alfo für Menfch unter Menfchen, Glieder des Gaujkodaufch, iß Eigentum unbeßrittenes, durch Chukkim und Mifchpotim geregeltes Poßulat. Aber nach oben gewandt, vor den Augen 4 s. Mai’achi, an der Schwelle dieser Epoche verklingt die נ3ואה mit dem gellenden Ruf nach vorbildlicher K’hunno!

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