Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- IV (5694) 1933/34
- Issue
- Heft 7-8 (April 1934)
- Date
- 1934-04-01
- Page
- Seite 204 (sequence 42)
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204 sie nicht sofort repariert wird, so ist er verpflichtet, dies sofort der Werkleitung mitzuteilen, arbeitet er weiter, so ist er ersatzpflichtig, da ein שומר auch ira Falle von גומא für alles haftbar ist. תשוב׳ זדם חו״מ סי׳ ק״מ. Aber nicht nur durch tatsächliche Veränderungen am Gegenstand ist man ersatzpflichtig, sondern manchmal auch durch ein Wort. Man fragt z. B. einen Geldwechsler nach der Echtheit einer Münze, die er bejaht, es stellt sich aber heraus, daß sie unecht ist, so ist der Geldwechsler für die falsche Auskunft ersatzpflichtig, falls er sich hierfür bezahlen ließ. סי׳ שיו ס״ו. Hat er dagegen die Auskunft umsonst gegeben, so muß man einen Unterschied machen, ob er in dieser Angelegenheit ein Fachmann ist oder nicht. Im ersten Fall ist er פטור denn er hat nach bestem Wissen und Gewissen Auskunft erteilt, irgendein פשיעות lag seinerseits nicht vor, im Gegenteil, es ist ein gewisses אונס, daß er sich so irren konnte. Ist er aber kein Fachmann, so liegt ein פשיעות vor, denn er hätte als Unkundiger die Auskunft verweigern, oder zumindest jede Verantwortung ablehnen müssen. (שם) Dasselbe gilt auch für sämtliche andere vorkommenden Fälle. .ערוך השלחן סי׳ ש״י סק״ד Eine Ausnahme in der Haftpflicht bildet der Transport leicht zerbrechlicher Gegenstände. Hier braucht der Arbeiter bei Beschädigung nichts zu ersetzen, es genügt ein Schwur, daß er nicht fahrlässig gehandelt hat. Diese Anordnung mußte getroffen werden, da sich sonst kein Arbeiter für den Transport solcher Waren zur Verfügung stellen würde. סי׳ ד״ש ס״א. Nach der Ansicht des סמ״ע סק״ג muß man ihm sogar den Lohn auszahlen, weil es vollkommen als אונס betrachtet wird. Haben dagegen zwei Leute einen solchen Gegenstand getragen, so daß anzunehmen ist, daß sie ihn, ohne ihn zu beschädigen, tragen können, so wären sie an sich verpflichtet, den ganzen Schaden zu ersetzen, aber wegen der תקנה brauchen sie nur die Hälfte zu zahlen. שם ס״ב. c.) Beschädigung von Menschen. Beschädigt ein Arbeiter während der Arbeit Menschen oder fremde Sachen, dann ist er ersatzpflichtig, selbst wenn es im Betrieb des Arbeitgebers geschah. Alle Arbeiter gelten hier als selbsttätige und selbstverantwortliche Menschen. Der Arbeiter ist aber nur haftbar für den Schaden, den er selber oder sein Arbeitsgerät durch ihn angerichtet hat; gibt er