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Nahalat tsevi · 1934-04-01 · Heft 7-8 (April 1934) · p. Seite 201

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Nahalat tsevi
Volume
IV (5694) 1933/34
Issue
Heft 7-8 (April 1934)
Date
1934-04-01
Page
Seite 201 (sequence 39)
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201 X. Haftpflicht des Arbeiters, a.) der Verantwortlichkeitscharakter. Über den Verantwortlichkeitscharakter des Arbeiters sind drei grundlegend verschiedene Ansichten vorhanden. 1. ) Der סמ״ע בסי שיו סק״א macht einen Unterschied zwischen dem קבלן und dem שכיר יום, der קבלן gilt immer als שומר שכר, der im Falle, daß der zum Verarbeiten gegebene Gegenstand ge־ stöhlen oder sonstwie beschädigt ist, ersatzpflichtig ist, außer wenn ein אונס vorliegt, der שכיר dagegen hat den Charakter des שומר חנם der nur für פשיעות also bei fahrlässiger Beschädigung haftbar ist. 2. ) Der שיך dortselbst סק״א betrachtet auch den שכיר als שומר שכר. 3. ) Der ב״ח macht einen Unterschied, ob die Arbeit im eigenen Hause oder in den Betriebsräumen des Arbeitgebers geleistet wird. Im ersten Falle ist jeder Arbeitnehmer, also auch der שכיר für jeden Schaden, mit Ausnahme von אונס Fällen, haftbar, denn wer denn soll den Gegenstand behüten, wenn nicht der Arbeiter, ira Hause des Arbeitgebers dagegen hat jeder Arbeitnehmer nicht einmal den Charakter des שומר חנם, da dort die Behütung des Gegenstandes dem Arbeitgeber obliegt. Die Arbeiter sind dann nur für Fälle haftbar, in denen sie מזיק בידים waren. Wie der ב״ח entscheiden auch der ספר מחנה אפרים ה׳ שומרים סי׳ מ״א und der ערוך השלחן סי׳ שיו סק״ב. Eine Ausnahme bildet das Dienstmädchen, sofern es ausdrücklich auch zur Behütung des Hauses angestellt ist; sie gilt als שומר שכר und ist vom דין aus für alle Schäden, sofern nicht אונס vorliegt, haftbar תשוב׳ חרי סי׳ ק״ו ופ״ת סי׳ של״א סק״א. Derselbe דין gilt auch für Lagerverwalter usw., deren Aufgabe es ist, das Warenlager in Ordnung zu halten und die Ware vor Beschädigung zu schützen. Wenn die Ware während ihrer Arbeitszeit gestohlen oder beschädigt wurde, sind sie ersatzpflichtig, geschieht dies aber nach ihrer Arbeitszeit, so sind sie dafür nicht haftbar, da sie für diese Zeit nicht angestellt waren. סי׳ שמ״נ ס״ב וערוך השלחן שם סק״ב וסי׳ רצ״א סק״ך. Selbstver־ stündlich mußten sie alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen haben. Erklärt der Handwerker dem Auftraggeber, daß er die Arbeit abholen soll oder sogar nur, sie sei schon fertig und erwähnt von der Bezahlung erst am Schluß, so deutet er damit an, daß er ihm die Arbeit im Augenblick auch ohne Bezahlung herausgeben wird; in diesem Fall hört er sofort auf, ein שומר

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