Mannheim
Compact Memory

Nahalat tsevi · 1934-04-01 · Heft 7-8 (April 1934) · p. Seite 197

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Nahalat tsevi
Volume
IV (5694) 1933/34
Issue
Heft 7-8 (April 1934)
Date
1934-04-01
Page
Seite 197 (sequence 35)
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2551369-2551397-2551402--1511-2553024
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

ihre mit Recht streikenden Arbeitskollegen schädigen und daher מסיג גבול sind, sondern sie unterstützen noch den Arbeitgeber, in seinem רשעות zu verharren. Hätten wir heute noch das Recht, wie der דין verschreibt, נדוי וחרם zu verhängen, so würden Arbeitgeber und Streikbrecher damit belegt werden. עי׳ ידד סי, של״ד וחה״ם סי׳ י״א וסי* ק,. VI. Die Art der Arbeit. Wurde ein Arbeiter für eine bestimmte Zeit angestellt, ohne daß über die Art der Arbeit gesprochen wurde, so kann man ihm jegliche Arbeit geben. Es steht dem Arbeitgeber auch das Recht zu, je nach Belieben und Bedarf, dauernd die Art der Arbeit zu ändern; selbst wenn er ihn in der einen Hälfte des Tages eine leichte Arbeit verrichten ließ, darf er ihm später eine schwere Arbeit übertragen, selbst wenn noch leichtere Arbeit zu verrichten ist. ערוך השלחן סי׳ של״ה סק״א. Wurde aber eine bestimmte Arbeit vereinbart, dann darf man ihm keine andere Arbeit übertragen, solange die vereinbarte Arbeit noch verrichtet werden kann; erst wenn dies nicht der Fall ist, darf ihm eine andere leichtere oder höchstens gleich schwere Arbeit gegeben werden. סי, של״ה ס״א. VII. Treue des Arbeiters. So sehr sich das jüdische Arbeitsrecht bemüht, die gesellschaftliche Stellung des Arbeiters zu heben, damit die wirtschaftliche Abhängigkeit ihn in seiner persönlichen Ehre und Freiheit nicht beeinträchtige, so soll der Arbeiter auf der anderen Seite diese Rechte nicht mißbrauchen und ungezwungen, aus dem Gefühl der Dankbarkeit für die Ermöglichung seines Lebensunterhaltes dem Arbeitgeber die nötige Ehre zuteil werden lassen. In einem gewissen Sinne gelten auch für ihn die Worte des רמב״ם beim וחייב לנהג בו מנהג אחוד, שנא, ובאחיכם כל בית ישראל, :עבד עברי ואעס״ב צריך העבד לנהג בו בעצמו מנהג עבדות באותן העבודות שהוא עושה לו (ה׳ עבדים ם״א) Freiwillig und ungezwungen soll er ihm für die Wohltat danken. Nur eine solche, auf Freiwilligkeit beruhende Achtung und Anerkennung wird im Arbeiter auch den Entschluß zur grenzenlosen Treue seinem Arbeitgeber gegenüber reifen lassen. Denn gerade das verlangte die תורה vom Arbeiter. Wie weit unsere חכמים hierbei gingen, ersehen wir schon aus der Tatsache, daß sie die Gebete der Arbeiter auf ein Minimum beschränkten, nur damit sie voll und ganz ihrer Pflichterfüllung nachgehen können. Zwar

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.