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Nahalat tsevi · 1934-04-01 · Heft 7-8 (April 1934) · p. Seite 196

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Nahalat tsevi
Volume
IV (5694) 1933/34
Issue
Heft 7-8 (April 1934)
Date
1934-04-01
Page
Seite 196 (sequence 34)
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196 Wird der Betrieb an einen neuen Inhaber verkauft, so ist der nieht verpflichtet, die Arbeiter zu übernehmen, da sie ihren Vertrag nicht mit der ״Firma“, sondern mit dem früheren Inhaber persön־ lieh abgeschlossen haben. Dieser ist natürlich verpflichtet, ihnen bis zum Ablauf der Vertragszeit den Lohn des פועל בטל auszuzahlen, falls er ihnen keine Beschäftigung zuweist. Ganz anders ist die Stellung des Arbeiters und Angestellten in Aktiengesellschaften. Hier werden wahrscheinlich die Verträge durch den Tod oder Rücktritt von Vorstandsmitgliedern nicht berührt, da sie nur als Beauftragte der Aktionäre gehandelt haben, die mit dem weiteren Verbleiben der Angestellten einverstanden sind. Am Schluß dieser Abhandlungen wäre noch einmal die Streik־ frage zu behandeln. Wie wir schon oben ausführten, ist ein Lohn־ streik nicht erlaubt סי' של״ג ם״ד; dasselbe gilt natürlich auch, wenn es sich um die Erreichung anderer persönlichen oder allgemein politischen Vorteile handelt. Die Arbeiter können die Arbeit zwar jederzeit niederlegen, aber sie sind bei der Berechnung des bisherigen Lohnes ידו על התחתונה und müssen bei דבר האבוד den evtl, entstehenden Schaden ersetzen. Die Vorteile des ידו על העליונה werden ihnen nur dort gewährt, wo sie durch ihre Arbeitsnieder־ legung dem Gedanken Ausdruck geben, daß sie in keinem עבדות Verhältnis stehen, hier aber wollen sie auch weiterhin beim selben Arbeitgeber bleiben und wollen nur für sich persönlich oder für ihre Partei bezw. Gewerkschaft Vorteile erringen. Im Falle eines Teilstreiks muß der arbeitswillige Teil auch weiterhin beschäftigt werden und hat Anspruch auf Arbeit und Lohn. In einem Falle jedoch ist Teilstreik verboten, und zwar wenn zwei Arbeiter sich gemeinsam, בשותפות, verdungen haben an einen Arbeitgeber. An sich dürfen alle beide die Arbeit niederlegen, weil beide dem Arbeitgeber gegenüber als פועלים gelten, aber untereinander gelten sie als שותפים *, als solche sind sie aneinander gebunden. Auch der סמ״ע סי, קע״ו ס״ק נ״ח behandelt die Fragen im selben Sinne. Haben dagegen die Arbeiter ihren Arbeitgeber zum דין תורה laden lassen, um dort ihre Streitigkeiten auszutragen, und der Arbeitgeber lehnt sein Erscheinen ab, oder verweigert sogar die Erfüllung eines bereits gefällten פסק, dann haben die Arbeiter das Recht, mit allen Mitteln, auch mit Hilfe des Streiks, ihren Arbeitgeber zum Erscheinen bezw. zur Einhaltung des פסק zu zwingen. Streikbrecher können mit allen zur Verfügung 8tehenden Mitteln an der Ausübung ihrer Arbeit gehindert werden, da sie nicht nur

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