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Nahalat tsevi · 1934-04-01 · Heft 7-8 (April 1934) · p. Seite 194

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Nahalat tsevi
Volume
IV (5694) 1933/34
Issue
Heft 7-8 (April 1934)
Date
1934-04-01
Page
Seite 194 (sequence 32)
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194 Dies gilt für sämtliche ähnlich liegenden Fälle. Der ,רמטם פ״ט מה שטרות begnügt sich, wenn der Arbeitgeber vor der Anstellung des Arbeiters den Gegenstand nochmals überprüft hatte und seiner Voraussicht nach im Augenblick kein Arbeitshindernis vorlag; wenn ein solches später doch eintrat, so ist er von jeder Bezahlung befreit, selbst wenn die Arbeiter den Gegenstand vorher nicht gesehen haben, denn was hätte er noch machen können. Es scheint, daß der רמ״א סי' של״ד ס״ב so entscheidet. Das alles gilt nur, wenn der Arbeiter ausdrücklich für diese bestimmte Arbeit und zur Fertigstellung dieses Gegenstandes gemietet wurde; ist er aber ohne genaue Angabe des Gegenstandes gemietet worden, dann kann er auch weiterhin Arbeit oder Belohnung als פועל בטל verlangen, da er doch nicht wissen konnte, daß er nur für diesen Gegenstand angestellt wurde. רמ״א סי׳ של*ד סס״ב, סמ״ע שם סרף Wird ein Bote mit einer Mitteilung fortgeschickt, und er erreicht den Adressaten nicht mehr, so muß ihm trotzdem der Gesamtlohn bezahlt werden. Dieser Fall fällt nicht unter אונס, denn der שליח seinerseits hat doch seine ״Arbeit“, das Hingehen geleistet. סי׳ של״ה ס״ב Bei den bisher behandelten אונס Fällen handelt es sich um Fälle, die dem Arbeitgeber persönlich zustießen. Ganz anders aber ist es, wenn das ganze Land von solchem אונס heimgesucht wurde, (מכת מדינה) sei es durch Arbeitsverbot der Regierung, Kriegsunruhen, Wetterkatastrophen usw., so daß im ganzen Lande keine Arbeitsmöglichkeit besteht, dann fällt alles zu Lasten des Arbeitgebers. Er muß dem Arbeiter den vollen Lohn auszahlen, freilich erst dann, nachdem der Arbeiter alles unternommen hat, um die Arbeit fortzusetzen. רמ״א סי׳ שכ״א ס״א Obgleich den Arbeitgeber in diesem Falle gar keine Schuld trifft, muß er doch den Vertrag einhalten, denn מן השמים גזרה עליו es ist ein göttliches Verhängnis, das er מקבל באהבה sein muß, wie andere גזירות. Der Arbeiter dagegen hat Anrecht auf seinen Lohn, da er doch zur Arbeit bereit ist und sich sogar sehr stark um sie bemüht hat. Der Arbeitgeber kann dem Arbeiter nicht kündigen oder sonst irgendwie vom Vertrag zurücktreten. רמ״א שם. וערוך השלחן שם סק״ח Wird der Arbeiter durch höheren Befehl zum Staatsdienst einberufen, so kann er nicht dem Herrn sagen, הרי אני לפניך ich selber möchte gerne arbeiten, aber nachdem der Staat es nicht zuläßt, fällt es unter מכת מדינה. Dieser Fall hat nichts mit dem oberen zu tun, da der Arbeiter unter keinen Umständen irgend-

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