Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- IV (5694) 1933/34
- Issue
- Heft 7-8 (April 1934)
- Date
- 1934-04-01
- Page
- Seite 185 (sequence 23)
- Belongs to
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Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Ich hatte mich nicht lär berechtigt gehalten, über private Eindräcke in Erez-Jisroel zu sprechen. Die ungeheure Sorge meines Herzens wollte ich darlegen. Möchte doch der heutige Abend der Anfang sein zu einer Umgestaltung der Frankfurter Orthodoxie in Bezug auf Erez- Jisroel, der deutschen Orthodoxie, ja der ganzen Welt, und möchte daraus jene entschlossene Tat erstehen, von der wir wissen, daß sie im Dienste dessen steht, von dem es heißt: בגד. ירשלים ד׳ נדחי ישראל יכנס! Zwei rabbinifche Gutachten zur Frage der Führung in den jüdifchen Gemeinden. Schon während der Dauer des zweiten Tempels rangen innerhalb der Judenheit zwei Kreise um die Führung. Der eine fußend auf der Tradition, daß die Führung in absolutem Einklang mit dem Diktat der Thora stehen müsse, der audere pochend auf das Recht des Augenblicks, mit dem Verlangen, daß die Führung je nach der politischen Mode und je nach den Weltansehau ־ ungsströmungen weltlichen Kreisen zu überantworten sei. Im Kern der Sache erleben wir heute dasselbe. Von dem äußersten Winkel der Gola an, bis auf den geheiligten Boden von Erez Jisroel, überall das Ringen um die Führung. Es ist also ein aktuelles Interesse gegeben, wenn wir hier zwei Gutachten unterbreiten von zwei Männern, die wenigstens im Blickpunkt der Nachwelt in manchen konstituiven Fragen der Gemeinde nicht einer Meinung waren, in diesem Punkt jedoch in bedeutsamen Einklang stehen. Wenn wir in unseren Tagen aufs neue das Problem der Führung jüdischer Gemeinden besonders in Deutschland und Österreich auf die Tagesordnung gesetzt sehen und durch den Blätterwald der deutsch-jüdischen Presse ein Kampf darüber angehoben hat, wem in jüdischen Gemeinden die Führung zustehe, so ist doch wohl die HoHnung nicht unberechtigt, daß wenn zwei solche Führer des vergangenen Jahrhunderts zu diesem Thema das Wort ergreifen, im Kreise aller Gesetzes treuen nicht ungehört verhallen wird. Schriftleittmg. L Abseiten mehrerer achtbaren Mitglieder der Israeliten Gemeinde zu Carlsruhe ist die Frage zu gutachtlicher Beantwortung vorgelegt worden: Ob nach jüdifch religionsgesetzlichen Grundsätzen Männer zum Synagogenrathe zulässig wären, die den Sabbath öffentlich verletzen. Nach gewissenhafter Einsicht der für die Angelegenheiten des jüdifchen Religionsgemeindewesens maßgebenden Autoritäten stehe ich nicht an, diese Frage auf’s Entschiedenste dahin zu beant- Worten: