Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- IV (5694) 1933/34
- Issue
- Heft 5-6 (Februar 1934)
- Date
- 1934-02-01
- Page
- Seite 151 (sequence 41)
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151 sind nach dem פסק des רמ״א סי׳ של ג ס״א der בעל und קבלן an den Vertrag gebunden, der שכיר aber nicht. Aber dennoch bringt der רמ״א, daß der Arbeitgeber die Arbeitsgeräte des שכיר zurückbehalten kann, urn ihn dadurch zur Arbeit zu zwingen. Weigert er sich dennoch, so hat der בעל das Recht, die Geräte zu verkaufen und für ihren Wert andere Arbeiter anzustellen. Er hat aber nur das Recht, Werte bis zum Höchstbetrage des vereinbarten Lohnes zu beschlagnahmen. Der Grund hierfür ist, daß zwar auf ihm selber kein שעבוד liegt und er daher zur Arbeit nicht gezwungen werden kann, aber auf sein Arbeitsgerät ist ein שעבוד gefallen. Der ש״ך סק״ה polemisiert sehr scharf gegen die Entscheidung des רמ״א und schließt mit den Worten, daß man es nicht tun soll, sondern jeder ירא שמים soll dem Arbeiter das Seinige zurückgebeu. 2.) Seitens des Arbeitgebers. Dem Arbeitgeber steht nur ein ganz beschränktes Rücktritts־ recht zu. Aber in jedem Falle ist er ידו על התחתונה. Um ein Beispiel zu nennen: Die Gesamtlohnsumme einer bestimmten Arbeit oder einer bestimmten Arbeitszeit beträgt Mk. 10,00. Der Arbeitgeber kündigt dem Arbeiter in der Mitte des Tages oder beim קבלן in der Mitte der Arbeit; ist indessen der Lohnmarkt schwächer geworden, so daß er für die andere Hälfte der Arbeit einen niedrigeren Lohn zu zahlen hat, z. B. Mk. 3,00, so muß der erste Arbeiter für seine Tätigkeit Mk. 7,00 erhalten רמ״א סי׳ של״ג ס״ד ועדדש סי׳ של״ג ס״ק י״ב. Hat der gekündigte Arbeiter für die andere Hälfte, der an sich vereinbarten Arbeitszeit keine andere Beschäftigung finden können, so muß ihm der Lo^n des פועל בטל weitergezahlt werden סי, של״ה ס״א ופרישה סי׳ של״ג בשם הרץ. Handelt es sich aber um einen Arbeiter, dem die Arbeitslosigkeit eine größere Qual bedeutet als die Arbeit, der unter der Arbeitslosigkeit seelisch oder körperlich leidet, so muß ihm der volle Lohn bezahlt werden. Hierzu gehören besonders Lehrer סי׳ של״ד. ס״א וערוך השלחן שם סקיה. Diese Bestimmungen sind als Schutz gegen willkürliche Kündigungen seitens des Arbeitgebers gedacht. Eine entwickelte Kündigungsschutzgesetzgebung wie das deutsche Arbeitsrecht kennt unsere Gesetzgebung nicht, weil es innerhalb der bisherigen Wirtschaft nicht benötigt wurde. Diese Gesetze haben sich erst aus der Wirtschaftsentwicklung der allemeuesten Zeit ergeben. Wie wir gesehen haben, bejaht die תורה den Kündigungsschutz. Sind daher innerhalb des jüdischen Kreises die staatlichen Kün-