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Nahalat tsevi · 1934-02-01 · Heft 5-6 (Februar 1934) · p. Seite 148

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
IV (5694) 1933/34
Issue
Heft 5-6 (Februar 1934)
Date
1934-02-01
Page
Seite 148 (sequence 38)
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146 auf ihn verlassen hat, und sich nun eine andere Arbeitsstelle, bezw. einen anderen Arbeiter suchen muss, er hat daher ein Recht, ihm moralische Vorwürfe תרעומת zu machen של״ג ס״א ,'D. Diese Berechtigung zum Vorwurf hat auch in einem Falle eine praktische Konsequenz, wie wir später in Abschnitt V ausführen werden. Wenn die Parteien aber mit Leichtigkeit einen Ersatz finden können, dann ist nach der Entscheidung des ש״ך סק״א auch die Berechtigung zu תרעומת nicht vorhanden. Ebenso bringt der ערוך השלחן סק״א auf Grund des סמ״ע סק״א daß ebenfalls die Berechtigung zum Vorwurf fortfällt, wenn der Arbeitgeber der Arbeit nicht mehr bedarf, oder in Erfahrung gebracht hat, daß die Arbeiter für diese Arbeit nicht geeignet sind, ebenso wenn die Arbeiter aus irgendwelchen, jetzt erst entstandenen Gründen, die Arbeit nicht verrichten wollen. Das jüdische Recht begnügt sich nur dort mit תרעומת, wo dem Arbeiter kein finanzieller Schaden erwachsen ist aus dem Rücktritt des Arbeitgebers, z. B. er hat sofort eine andere Arbeitsstelle, wenn auch durch erneute Bemühungen, finden können. Hat er aber keine Arbeit mehr gefunden, während er zur Zeit der Mietung wohl andere Verdienstmöglichkeiten gehabt hätte, so ist der Arbeitgeber verpflichtet מדיני תרמי ihm den Schaden zu ersetzen סי* של״ג ס״ב. Er braucht aber nicht den vereinbarten Lohn zu bezahlen, sondern nur כפועל בטל d. h. man zieht von der vereinbarten Summe den Betrag ab, auf den der Arbeiter freiwillig verzichtet, wenn man ihn von der Leistung der Arbeit befreien würde שם ש״ך םק-ח. Findet der Arbeiter andere Arbeit, aber nicht in Höhe des bisher abgemachten Arbeitslohnes, so ist der erste בעל verpflichtet, ihm den Schaden zu ersetzen שם ס״ב. Sehr umstritten ist die Frage, ob man den Arbeiter zwingen kann, auf jeden Fall die neue Arbeitsmöglichkeit anzunehmen, selbst wenn sie schwerer ist als die erstere, wenn der בעל den Verdienstaufschlag bezahlt (מרדכי — תלמידי רשב״א). Der ביה gibt dem Arbeiter das Recht, jede andere Arbeit abzulehnen, und den Lohn als סועל בטל zu verlangen. Der ש״ך סק״ט, ebenso der ערוך השלחן שם סק״ב aber verneinen ihm das Recht, sie zwingen ihn, die neue Arbeitsmöglichkeit auszunutzen und verurteilen den בעל nur zur Zahlung des Gehaltsunterschiedes zwischen dem jetztigen Verdienst und dem früher abgemachten Lohn, falls der jetzige Lohn niedriger ist als der frühere. Die Verpflichtung zum Schadenersatz besteht aber nur im

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