Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- IV (5694) 1933/34
- Issue
- Heft 5-6 (Februar 1934)
- Date
- 1934-02-01
- Page
- Seite 146 (sequence 36)
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2551369-2551397-2551401--1455-2552967- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
langen wird, und er daher dem ע״ע ähnlich ist, der durch גדעון כסף ebenfalls die Freiheit erhielt. Der Abschluss eines längeren oder sogar lebenslänglichen Arbeitsvertrages ist daher nur einseitig möglich, d. h. dass nur dem Arbeitgeber eine Kiindigungsmöglichkeit versagt wird, der Arbeitnehmer muss aber jederzeit das Recht haben, vom Vertrag zarückzu8tehen. Unter keinen Umständen darf er sich durch Schwur oder dergl. über drei Jahre hinaus binden. Selbstverstündlich muss er deu vorausgezahlten Betrag zurückzahlen, da er als Privatschuld betrachtet wird וכן ערוך השלחן סי״ של״ג ס״ק ט״ו. c.) Beendigung des Vertrages. Der Vertrag wird beendet nach Ablauf des vereinbarten Termins, nach Fertigstellung der verabredeten Arbeit oder bei dem Tode bezw. bei der Unfähigkeit des Arbeitnehmers, ebenso auch beim Tode des Arbeitgebers. d.) Verlängerung des Vertrages. Ist die Vertragszeit beendet, so kann sie natürlich verlängert werden unter den bisherigen Bedingungen; dann darf aber nur über die Vertragsdauer gesprochen werden. Werden auch einzelne Bestimmungen des Vertrages geändert, so zeigen die Partner damit, dass sie den ganzen bisherigen Vertrag auf heben und einen neuen Vertrag abschliessen wollen. Daher haben nur die besprochenen Bedingungen Gültigkeit, die anderen nicht, es sei denn, dass ausdrücklich erklärt wird, dass die anderen Teile des Vertrages in der bisherigen Form ihre Gültigkeit bewahren סי׳ של#ג ש״ך ס״ק מ״ב. Sind finanzielle Fragen neu geregelt worden, dann entscheidet derselbe שיך dass damit der bisherige Vertrag aufgehoben wurde, sämtliche andere Teile also hinfällig sind. Wie der פ״ת ס״ק י״ד בשם תשוב׳ חמדת שלמה ausführt, ist auch damit die bisherige Vertragsdauer aufgehoden. Der ערוך השלחן סי׳ של״ג ס״ק כ״ט entscheidet dagegen wie der ריב״ש ולבדש dass die neue Regelung des Gehaltes keine Aufhebung des bisherigen Vertrages bedeutet, da sie, wie die neue Regelung der Vertragsdauer zum עקור המין des Vertrages gehört. Eine viel schwierigere Sache ist es, wenn nach Ablauf des Vertrages kein neuer abgeschlossen wird, sondern die Arbeit stillschweigend fortgesetzt wird. Nach dem רמ״א סי׳ ש׳לג ס״ח besteht ein vertragsloser Zustand. Der erste Vertrag hat seine Gültigkeit vollkommen verloren, der שיך ס״ק מיב aber führt aus,