Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- IV (5694) 1933/34
- Issue
- Heft 5-6 (Februar 1934)
- Date
- 1934-02-01
- Page
- Seite 143 (sequence 33)
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2551369-2551397-2551401--1452-2552964- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
1 145 gibt auch dem jetzigen Nachfolger des Dr. Hess die rabbinische Überlieferung nicht etwa Antwort auf die Frage, wie stehst du zu deiner Religion, sondern wie hast du dich zur Kultur der Umwelt zu stellen! — Weshalb wir es für nötig erachten, die doch im allgemeinen nicht unbekannten Tendenzen des Philantropins in dieser Zeitschrift etwas eingehender zu würdigen? Weil die Gründung jüdischer Schulen in Deutschland eine der brennendsten Gegenwartsfragen ist und das Beispiel des Philantropins, den ehrlich Denkenden innerhalb der deutschen Judenheit, Warnung vor jedem Versuche sein muß eine gemeinsame Schule für disparate jüdische Erziehungsideale deshalb zu errichten, weil dieses billig und bequem ist und nach außen hin einheitlich erscheint. Die 180 Jahre des Philantropins und der vergebliche Versuch, am Ende dieser 130 Jahre Gesetzestreue und Untreue, Liberalismus und jüdischen Nationalismus, zugleich auf einer Anstalt zu lehren, diene der deutschen Judenheit als warnendes Beispiel. Das jüdifche Arbeitsrechi. Von Rabbiner Moses Findling, Elberfeld. (Fortsetzung.) IV. D^r Arbeitsvertrag, a.) Beginn des Arbeitsvertrages. Da das jüdische Recht das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter שכירות auffasst, muss wie bei jeder ״Mietungu ein Vertrag abgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung der Art der Arbeit, muss bei dem Vertrag ein Unterschied zwischen dem Arbeiter (שכיר) und dem handwerklichen Unternehmer (קבלן) gemacht werden. Im Vertrag müssen vor allem Art der Arbeit, Beginn der Arbeit, Arbeitszeit und Lohn niedergelegt sein. Obgleich bei jedem anderen שכירות ein קנין, eine Handlung, durch die man die Verpflichtungskraft des Vertrages dokumen־ tiert, notwendig ist und mündliche Abmachungen keine Gültigkeit haben, hat man bei der Mietung von Arbeitern und קבלנים darauf verzichtet. Auch das gegebene Wort verpflichtet. Der Arbeitgeber