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Nahalat tsevi · 1933-12-01 · Heft 3-4 (Dezember 1933) · p. Seite 105

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
IV (5694) 1933/34
Issue
Heft 3-4 (Dezember 1933)
Date
1933-12-01
Page
Seite 105 (sequence 59)
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105 רחמנא קרייה מעשה. Das soll bedeuten, dab ungeachtet der unbestreitbaren Tatsache, dab die עיז keine מעשה begehen, ihre Ein- Ordnung unter die אבות נזיקין sich dadurch rechtfertigt, dab die תורה ihr Verhalten rein terminologifch als מעשה bezeichnet. Für die Praxis der Halacha ist aber diese Bezeichnung ohne Bedeutung. Daher gelten ע*ז als Prototyp des מכות ד ז) לאו שאין בו מעשה) und bemerkt die נמרא כתובות ל״ב שכן לא עשו מעשה. Nebenbei bemerkt wird der Ausdruck מעשה auch nicht im technifchen Sinne der עשייה im Gegensatz zur נרמא verwandt, sodab die גמרא ב״ק ה׳ für unsere Frage ohnehin ohne Bedeutung ist. Der Hinweis darauf dab die ע״ז bei der Hinrichtung selbst ja nacheinander und nicht gleichzeitig tätig sind und daher ungeachtet der נמרא סנהדרין ע־ח verantwortlich sein müssen, ist unverstündlich. Nach der von der Halacha rezipierten Ansicht der חכמים besteht kein Unterfchied zwilchen gleichzeitigem und aufeinanderfolgendem Handeln der Mittäter. (בין בבת אחת בין בזה אחר זה פטורין) Auch die Erwägung, dab die Zeugen für die bei der Hinrichtung begangene Tat als שלוחי ב״ר straffrei bleiben mübten, kann nicht gut als gegenstandslos bezeichnet werden. Die Hinrichtung erfolgt auf Grund eines formell zu Recht bestehenden Urteils. Sie ist daher objektiv nicht rechtswidrig. Jeder Dritte, der sich an der Hinrichtung beteiligt (ויד כל העם באחרונה) begeht nicht nur subjektiv sondern auch objektiv keine rechtswidrige Handlung. Daher kann durch [die subjektive Einstellung der Zeugen nicht eine juridifche Verantwortung begründet werden. Die Auffassung des Herrn Dr. K., dab nur der erste Teil des Satzes (לא הרנו נהרנין) durch das ת?-רודף^^ erklärt werden soll, nicht aber der Satz in seiner Totalität, beruht auf einem Mibverständnis. Selbstverständlich soll der Satz in seiner Totalität aus dem רודף-?«^^ erklärt werden. Allein es bleibt dann die Frage zu beantworten, aus welchem Grunde im Falle התו אין נהרגין nicht das ב״ד eingreift, genau so wie bei jedem רודף nach begangener Tat zwar das Tötungsrecht des Dritten erlifcht, aber das ב״ד über den Fall zu urteilen hat. Um dieses zu verstehen, mub man sich vergegenwärtigen, dab nach vollzogener Hinrichtung die Handlung der ry sich lediglich als נרמא darstellt, die im Einklänge mit den feststehenden Grundsätzen des jüdifchen Strafrechts der Jurisdiktion des ב״ד entzogen ist. Herr Dr. K. wendet sodann ein, dab das Tötungsrecht einem רודף gegenüber nicht bestehen könne, wenn dieser die Begehung einer Handlung beabsichtigt, die nach ihrer Vollendung straffrei

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