Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- IV (5694) 1933/34
- Issue
- Heft 3-4 (Dezember 1933)
- Date
- 1933-12-01
- Page
- Seite 103 (sequence 57)
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!03 10. Sinnlichkeit in der Wüste. Das Joch freiwilliger Unterordnung, das ein Volk auf fich nimmt, ift die herrlichfte Krone für feinen König. Zwei Kronen möchte Gottkönig aus feines Volkes Händen empfangen. Die eine:עול מלכות שמים, das Joch huldigenden Bekenntniffes. Während jedes andere Volk zwar mit gutem Grund überirdifche ordnende Lebenskräfte ahnt, aber dennoch der Kraft, von der es fich abhängig weih, zu Unrecht zufpricht die Waltungsfreiheit einer Gottheit, die für angemeffenen ״Dienft* den Erfolg der völkifchen Wirtfchaft und Politik fichern könne, ift Jiferoeils Gottheit die einzige wirkliche, fie iß tatfächlich ה׳, der, weil ohne feinesgleichen, der Weltenkönig iß — ה׳ לדיינו ה׳ אחד. Die zweite Krone: עול מצוות, das Joch huldigenden Gehörfams. Ständige Tatbereitfchaft für jedes Kommando und Be- Währung in vollkommenem Dienft - ...והיה עם שמוע תשמעו מצוותי Unentbehrliche und unerfchöpfliche Quelle des Bekenntniffes iß Tauro, die Lehre der Berufung. Den Erfolg ernften Strebens nach vollkommener Tat fichert Awaudo. Den Zufammenhalt des Volkes unter den Jochen gewährleiftet G’miluh chafeodim.- Am Joch rüttelt die - Sinnlichkeit. הי felber ift untere Gottheit, die himmlifche ordnende Lebensmacht unferesVolkstums. Die fichtbar wunderfam führende Sch’chino inmitten des Volkes drängt unfagbar zur K'dufcho. Alles Sinnliche und gerade das Sinnliche wird zu entfagungsfreudiger Sublimierung gedrängt, zur Weihung in reinem Gottesdienft emporgezogen. Hohe Anfprüche werden an das Gottesvolk geftellt. Vieles, was für andere Völker harmlos fein mag, ift ihm — Unzucht. maßen auch als Standesname (T’hil. 32,9,16; Diwrei Haj. II, 6,41). Aber neben der Standesbezeichnung ist Kauhein in seinem ursprünglichen Sinn gültig geblieben. So Jesch. 61,6. Daher ist auch die Förderung von אכילת חולין בטהרה ganz im Sinne der alten Mamlecheß-kauhanim-Bestimmung. Damit fällt ferner helles Licht auf diejenigen, die, wie Dowids Söhne, Kauhanim genannt werden, ohne Nachkommen Ah’rauns zu sein. Die M’ch. nimmt sie ja tatsächlich beispielhaft. In D. H. I, 18,17 steht ליד המלך statt בדינים (nicht ליד דוד, wie Sch’m. 11, 20,26 כהן לדוד, was wirklich in Eiruw. 63 a als persönliches Verhältnis gefaßt wird), also, da Dowid selber seinen Thron als כסא מלריח ה׳ begreift (D. H. I, 28,5), so- Zusagen Adjutanten von Gottkönigs Statthalter — was wiederum rückwirkend den gottesstaatlich prominenten Charakter der universellen K’hunno kennzeichnet (s. a. I, 14,18). Entsprechend ist von der Benennung der L’wijim als Chaßidim auf die gottesstaatspolitische Bedeutung dieser Bezeichnung zu schließen.