Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- IV (5694) 1933/34
- Issue
- Heft 3-4 (Dezember 1933)
- Date
- 1933-12-01
- Page
- Seite 102 (sequence 56)
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102 machen zu felbftlofem Königsdienft, wird ihnen zum fefien Anker der Treue werden. So hoffte Gotfkönig. 9. Das Staatsvolk. Am Gottesberg erfüllte fich, was dem Führer als Höhepunkt feiner Sendung vorausverkündet worden war. Hier traten die aus Menfchenknedhifchaff Befreiten in den Dienft Gottes, wurden tie feine Untertanen, das Volk feines Staates1. Hier empfingen fie mit der gottesvolklichen Berufung für alle Zeiten die wefentliche Eigenart ihres Sonderdafeins und zugleich die Richtung ihres feelifchen und die Formung ihres leiblichen Volkstums: zu werden2 Mamlechefe, ein Gottesreichsbezirk, deffen Bürger Kauhanim, mit ihrer Seele ganz Gottkönig zugetan find, für des Reiches Ehre begeiftert und begeifternd3 - ה׳ אחד -, und ein Gauj kodaufch bilden, als Menfchenverein ein leibliches Volkstum führen mit einer Wirtfchaftspolitik, die ganz nach dem Willen ihres הים!*, ihrer Gottheit, ihrer himmiifchen ordnenden Lebensmacht geregelt ift. - ה׳ *!הנו -, alfo ein vollkommener Gottesftaat. Die Erziehung zum Gottesreichspatriotismus ift der uns offenbarte Sinn der jüdifchen Gefchichte. ‘113,12. ,1119,6. 8 Mal. 2, 6, 7; s. d. Erkl. z. II, 15, b. — Zum Verständnis ist die M’chillo (dazu Jalkut z. St. u. z. T’hillim 45) unentbehrlich. Nach ihr sollen die Kauhanim die Führenden im Gottesstaat sein (איני ממליך עליכם א מכם**), ist es aber Bestimmungsaufgabe für alle, Kauhanim zu werden (שכל אחא עתיד להיות לו בנים .... יכול פרגמטוטין ת״ל ממלכת יכול יהיו מכבשין ת*ל כהנים יכול כהנים מחורים ת״ל בטלנים [בליוטים] כענ׳ שנא׳ ובני דוד כהני׳ היו). Im Mamlecheß-Kauhanim führen nicht Wirtschaftskapitäne, auf Gehalt versessene Beamte oder Machtpolitiker, sondern: eine alles Trachten (בטלנים im Sinne von B. K. 82 a עשרה בטלנים, bzw. 'בליוטי griech. Ratsherren, wohl anspielend auf aram. מלך zu Rate gehen) beherrschende Sehnsucht nach Sch’chino-Nähe (II, 25,8; D. Hoffmann, Leviticus I, S. 11) zeichnet aus die Führenden und ist Bestimmungsziel des ganzen Volkes. Übrigens müßte, wenn Kauhanim nur die Regierenden bezeichnen sollte, als Korrelat dazu עם stehen; גוי ist nur Menschengemeinschaft, Kollektiv. In dem führenden Gottkönigsdienst, welcher die K’hunno ausmacht, sind die Korbonauß selbstverständlich vorzüglich mit eingeschlossen; daher in der M’cb. ferner: ראויין היו כל ישיא לאכול קדשים עד שלא עשו העגל משעשו העגל נטלו מהם ונתנו לכהנים. Zuerst war also Kauhein ein Bestimmungsbezeichnung für Jedermann und ist erst nacher durch Beschränkung des Korbondienstes auf die Familie Ah’rauns zu einer Standesbezeichnung derselben geworden; entsprechend findet sich die allgemeine Bestimmungsbezeichnung Chaßidim im besonderen Sinn für die L’wijim, also gewisser-