Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- IV (5694) 1933/34
- Issue
- Heft 3-4 (Dezember 1933)
- Date
- 1933-12-01
- Page
- Seite 101 (sequence 55)
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101 7. Trieblichkeit in der Frühgeschichte. Der eigentümliche Dreiklang der urtrieblichen Gefchichtskräffe tönt vom früheßen Anfang an durch die Zeiten. Schon im Gan-Eiden beßimmt die Spannungsformel den Gang der Gefcheheniffe; auch zeigt (ich gleich von Anfang an die hilfreich kompenfierende Art der Golteswaltung \ die fpäter im hißorifchen Gefetz des Goßesßaates wirkt. Ein eindringender, jüdifch gefchauter Einblick in die Gefchichte der Söhne Nauachs offenbart deutlich betonte Entfprechungen: Scheim und Chom und Jefeß — Gelten und Genießen und Haben. Die Gefchichte der Kinder Ja’kauws dreiteilt fich ganz offenkundig im hißorifchen Kampf mit der Trieblidikeit um goßesvolkliches Gelingen: Schim’aun und Leiwi2, dann Jaußeif und die Brüder, dann J’hudo — Rechthaberei und Habfucht und Sinnlichkeit, aber alle von außergewöhnlicher Art. Undurchdringliche Geheimniffe der Spannungsformel verfchleiern die Rätfel der Goßeswaltung. — 8. Mizrajiu. Als Goß, unter Vater, fah, daß das Innuj fchmerzvollfter Widerfiandslofigkeit das Jißroeil zugedachte Zuchtmaß erreicht haße, da fchlug ihnen die Stunde der Befreiung zur - Bewährung. Kein Glüdc, keine Lockung foll fie von nun an verführen können, fich autonomes Verfügungsrecht anzumaßen über die ihnen anzuvertrauenden Güter eines in jeder Hinficht aufs Beße ausgerüßeten volksßaatlichen Lebens. Sie haßen bis zum Nimmervergelten gelernt, wie man macht- und befitzlos leidend leben kann. Gern und freudig werden fie die ihnen zugedachte Fülle an Macht und Befitz als Goßes und nur Goßes anerkennen und jegliche Anwandlung eines Anfpruches auf eigenwillige Verfügung zum Schweigen bringen. Goßes der Staat, das Volk, die Wirtfchaß. זכר ליציאת מצרים iß der unmißverßändliche Wink, der fie von nun an Tag und Nacht3 für alle Zeiten als getreuer Mahner und Warner begleitet. Unauslöfchlich tief iß das Erlebnis vom Innuj Mizrajims in die Seele des Volkes gebrannt, Jahr für Jahr wird es in der Peßach-Nacht von Neuem angefacht, von Gefchlecht zu Gefchlecht4. Die Erinnerung daran wird fie immer wieder flark «13,14—24, » s. a. 149,6. י B’roch. 12 b. 4 II 13,8 M’chilto.