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Nahalat tsevi · 1933-12-01 · Heft 3-4 (Dezember 1933) · p. Seite 84

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
IV (5694) 1933/34
Issue
Heft 3-4 (Dezember 1933)
Date
1933-12-01
Page
Seite 84 (sequence 38)
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64 zu entscheiden hat. Es gibt hierbei eine große Einschränkung; unter keinen Umständen darf jedoch mit diesem Grundsatz unsere gesamte jüdische Rechtssprechung aufgehoben werden. In sehr scharfen und gleichzeitig bewegten Worten bringt dies der רשביא הובא בב״י חו״מ סי' כ״ו zum Ausdruck. Nach manchen Ansichten geht YTI nur dort an, wo der Staat als solcher Gesetze erläßt, die den Zweck haben, seine Autorität oder Finanzgebarung zu regeln. Dagegen fällt die Regelung des Privatrechts nicht hierunter, sondern hierfür sind im rabbiniscben Gericht nur unsere Gesetze gültig. Zwar will der ש״ך סי׳ ע״ג ס״ק ל״ט entscheiden, daß wir überall dort, wo die staatlichen Gesetze sich nicht ausdrücklich gegen die דיני תורה wenden, sie als דד״ד zu betrachten haben, so daß sie auch für die Rechtssprechung der Rabbinen maßgebend wäre. Aber sehr viele פוסקים sind prinzipiell dagegen, so der תשוב׳ ח״ס מרט סי' קמ״ב und תשוב, השיב משה סי' צ׳. Da die Anwendungsraöglichkeit des דד״ד sehr umstritten ist, ist es für die Praxis kaum möglich, mit ihrer Begründung Beklagte zur Geldzahlung zu verurteilen. Daher wollen wir im Rahmen dieser Arbeit auf eine ausführliche Behändlung dieses hochinteressanten Gebietes verzichten. Es wird aber wohl möglich sein, gewisse staatliche Bestimmungen des Arbeitsrechts, besonders solche, die im Geiste den diesbezüglichen דיני תורה entsprechen, als מנהג העיר zu berücksichtigen, sofern sie tatsächlich auch im jüdischen Kreis des Ortes üblich sind, da gerade im Arbeitsrecht der תורה der מנהג העיר eine sehr große Rolle spielt (סי/ של״א). Eine Analogie finden wir auch im Handelsrecht beim בנין אסטומתא in סי׳ ר״א. Auf Grund besonderer Abmachungen können auch die Vertragsparteien für alle Streitfälle nur die staatlichen Gesetze i \ zuständig erklären, denn in der freiwilligen Regelung von Geldstreitigkeiten gewährt die תורה den Parteien große Handlungsfreiheit. Der Vertrag muß aber so abgefaßt sein, daß man ihn nicht als מחנה על מה שכתוב בתורה bezeichnen muß. עי׳ סי׳ רכ״ז סכ#א ובסמ״ע שם ס״ק ל״ז. Für ארץ ישראל aber, wo der Gesichtspunkt des דד״ד kaum in Frage kommt, wäre eine klare und ausführliche Darlegung des jüd. Arbeitsrechts von großer Bedeutung, weil dieses auf die wirtschaftliche Entwicklung des Landes von großem Einfluß sein kann. Wenn der ד״ת auf einem solch wichtigen Gebiete des öffentlichen Lebens zur Richtschnur werden würde, so würde dies gewiß auch von ungeheurer Bedeutung für die gesamte religiöse Entwicklung des Landes sein.

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