Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- IV (5694) 1933/34
- Issue
- Heft 3-4 (Dezember 1933)
- Date
- 1933-12-01
- Page
- Seite 83 (sequence 37)
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2551369-2551397-2551400--1387-2552898- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
ft* setzgebung, in der die Grundlinien einer sozial gerechten Ordnung zum Ausdruck kommen, durch zeitgemäße תקנות ergänzt uud dadurch ausgebaut. Entsprechend den heute vollkommen veränderten Wirtschaftliehen Verhältnissen, wird es notwendig sein, auch heute noch תקנות zu erlassen, um eine Eegelung der Arbeitsbedingungen herbeizuführen, die in jeder Hinsicht dem Geiste der תורה entspricht. Die schweren Kämpfe zwischen Arbeiterschaft und Arbeitgeber, die wir überall dort beobachten, wo sich größere jüdische Arbeitermassen befinden, z. B. Polen und ארץ ישראל, zeigen uns, daß solche תקנות im Interesse des Gemeinwohls unbedingt notwendig sind. Zwar bringt der רמ״א ס״ב, daß wir heute kein Eecht haben, תקנות zu erlassen, die רווחא להאי ופסידא להאי sind, aber es gibt im Arbeitsrecht Dinge, die weit über eine gewöhnliche Eegelung von Geldangelegenheiten hinausgehen, und wo es im Interesse des Gemeinwohls und למיגדר מילתא notwendig ist, eiuzugreifen. In der heutigen Wirtschaftsstruktur kommt unendliches Leid und Elend über den Arbeiter und seine Familie, wenn er gegen unsoziale und oft verbrecherische Ausbeutungen seitens einzelner Arbeitgeber nicht genügend geschützt ist. Auch der כלל wird sofort in Mitleidenschait gezogen, da der Arbeiter und seine Familie der Gesamtheit zur Last fällt, abgesehen davon, daß der כלל schon im Interesse der gesamten Wirtschaft die schweren Kämpfe zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vermieden sehen möchte. Selbstverständlich nur mit Zustimmung unserer נדולים könnten dann בית דין וטובי העיר im Interesse des כלל und למיגדר מילתא diesbezügliche תקנות erlassen. Das Eecht hierzu wäre in ,סי' ב verankert. Im Verlaufe unserer Ausführungen werden wir auf einige krasse Fälle hinweisen, bei denen solche תקנות notwendig sind. II. Die Verbindlichkeit des jüd. Arbeitsrechts infolge des דינא דמלכותא דעא. Bevor wir aber an eine Besprechung und Zusammenfassung des jüd. Arbeitsrechts herantreten, müssen wir seine Zuständigkeit prüfen. Eigentlich sollte man meinen, daß es in der Diaspora durch die staatliche Gesetzgebung aufgehoben sei, infolge des דינא דמלכותא דינא, das doch für uns bindend ist. Wie der רמ״א חה״מ סי׳ שס״ט ס״ח וסי״א und auch an verschiedenen anderen Stellen ausführt, entscheiden wir רדד. Jedoch bedeutet dies noch nicht, daß ein rabbinisches Schiedsgericht, dem sich die Parteien freiwillig unterworfen haben, lediglich nach den staatlichen Eechtsgrundsätzen