Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- IV (5694) 1933/34
- Issue
- Heft 3-4 (Dezember 1933)
- Date
- 1933-12-01
- Page
- Seite 82 (sequence 36)
- Belongs to
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62 fitiv fafet: lä&f Wurzelfchlogen — dann erwächst Israel die Aufgabe, diefen Menfdien zur Verankerung im Boden von Menfchenglück und Menfdienadel zu verhelfen. Es ift möglich, dafe die Erfüllung diefes Wunfches leichter ift, wenn Ge vom heiligen Lande ausgeht. Es könnte fein, daß der Augenblick hierfür gekommen ift, das Zeichen wäre, wenn alle Jakobsenkel, die nach Jerufalem gehen das Ziel hätten ״(ich dem Wort des Ewigen in Jerufalem zu neigen." P. K. Das jüdifche Arbeitsrecht. Von Rabbiner Moses Findling, Elberfeld. (Fortsetzung.) D. Das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgebern und freien Arbeitern. 1. Das moderne Arbeitsrecht. Von eminenter Wichtigkeit ist heute die Gesetzgebung, die Rechte und Pflichten des freien Arbeiters regelt. Wie wir oben ansführten, haben die modernen Staaten diese Gesetzgebung schaffen müssen, da in Folge der wirtschaftlichen Umstellung der breiten Massen des Volkes die alte Gesetzgebung nicht mehr ausreichte. Während früher der Arbeiter alle Härten und Nachteile seiner wirtschaftlichen Stellung freiwillig ertrug, weil er in der Hoffnung lebte, in kurzer Zeit vom abhängigen Gesellen und Angestellten zum freien, selbständigen Meister und Geschäftsinhaber aufzusteigen, sieht der heutige Arbeiter und Angestellte die Aussichtslosigkeit dieses Strebens ein. Er weiß, daß er lebenslang in abhängiger Stellung sein wird, und ist nun bestrebt, seine Lage wenigstens zu verbessern, hohen Entgelt für seine Arbeitskraft zu erhalten und möglichste Sicherungen gegen die Gefahren des Betriebes, der Arbeitslosigkeit und des Alters zu erringen. Da das Unternehmertum andererseits seine Machtstellung nicht aufgeben wollte, kam es zu schweren Wirtschaftskämpfen. Der Staat war daher im Interesse des Gemeinwohls gezwungen, einzugreifen, um den veränderten wirtschaftlichen und politischen Verhältnissen entsprechend neue diesbezügliche Gesetze zu erlassen. Vertieft man sich in die jüdische Arbeitsgesetzgebung, so erkennt man das soziale Verständnis und den wirtschaftlichen Weitblick unserer חכמים. Beseelt vom göttlichen Geist haben sie in klarer Form die am סיני geoffenbarte wirtschaftspolitische Ge-