Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- IV (5694) 1933/34
- Issue
- Heft 1-2 (Oktober 1933)
- Date
- 1933-10-01
- Page
- Seite 46 (sequence 48)
- Belongs to
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46 Differenzen in einer Zwangslage zum Austrag zu bringen. Die jüdische Geschichte ist allerdings leider voll von Beispielen für das Gegenteil. Sie hat sehr oft — und niemals ist es ihr gut bekommen — jeweilige Zeitströmungen der Umwelt in den Dienst von Sonderbestrebungen gestellt gesehen. Es scheint, als ob auch unsere Epoche diesen Irrungen ein neues Blatt hinzuzufügen sich an schickt. Es ist allgemein bekannt, daß sehr viele kulturelle Institutionen, auch viele Gemeinden. in bittere wirtschaftliche Notläge geraten sind״, es hat eigentlich überraschend schwer gehalten, die Hilfsberatungen der in den anderen Ländern wohnenden Juden davon zu überzeugen, daß hier ein Notstand sondergleichen obwalte und daß es wirklich keinen Sinn hat, nur für die ab wandernden Glieder der deutschen Judenheit Sorge zu tragen. Man hätte vielleicht erwarten dürfen, daß man es als vornehmste Pflicht betrachten würde, den deutschen Juden den Fortbestand ihrer religiösen kultureilen Wirtschaft zu ermöglichen. Immerhin scheint es, als ob die jüngste Londoner Welthilf8konferenz doch diese Anschauung anerkennt. Wir nehmen einmal an, es kommen wirklich aus dem Auslande beträchtliche Mittel, wir nehmen ferner an, daß der Zentralaus8chuß für Hilfe und Aufbau, ein Organ der Reichsvertretung deutscher Judeu, weiter die Stelle bleibt, die für die Verteilung dieser Mittel zum mindesten autoritative Vorschläge zu machen, wenn nicht gar letztinstanzlich über die Verteilung zu wachen hat. Wir möchten nun zunächst, ohne jede Kritik der bisherigen Praxis folgendes sagen: Erste Aufgabe ist es, das Bestehende zu erhalten. Es müssen also diejenigen kulturellen Institutionen, insbesondere die jüdischen Schulen in den Stand gesetzt werden, weiter zu existieren. Und gerade hierbei würde es primo loco gelten, den Besitzstand zu respektieren. Sind in wirtschaftlich glücklicheren Zeiten Schulen geschaffen worden, die sich in den Dienst eioer besonderen Anschauung stellen, so sollte erwartet werden dürfen, daß man nicht etwa bei der Bewilligung von Subventions-Mittel Bedinguugen stellt, die den Anschauungs- Charakter der Schulen alterieren. Wir nehmen einmal ohne weiteres an, daß derartige Bedingungen nicht unverhüllt gestellt, sondern mit ökonomischen Rücksichten motiviert werden. Hierzu kommt noch ein zweites Moment, man weiß, daß Bestrebungen bestehen, neue Schulen, nämlich Volksschulen zu errichten. Hier ergibt sich nun die ziemlich komplizierte bittere Frage des Anschauungs- Charakters dieser Schulen, die am brennendsten wird in Bezug auf den sogenannten Religions-Unterrieht, und zwar nach Ausmaß und Gehalt. Wir hoffen, daß niemandem