Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- IV (5694) 1933/34
- Issue
- Heft 1-2 (Oktober 1933)
- Date
- 1933-10-01
- Page
- Seite 36 (sequence 38)
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36 sofort nach gefchehener Aussage sogar vor der Verurteilung des Angeklagten der Fall sein. Da aber, wie der Verfasser richtig bemerkt, die objektive Geeignetheit der Zeugenaussage, den Tod des Angeklagten herbeizuführen, nachgewiesen sein muß, was aber vor dessen Verurteilung nicht möglich wäre, muß in diesem Falle die Verurteilung bereits erfolgt sein. Allerdings muß bei diesem letzteren Einwand berücksichtigt werden, daß ja der רודף auch nach Ausführung seines Planes nicht völlig straffrei ist, sondern nur dem Zugriff eines Dritten entzogen wird und seine Bestrafung dem Gericht überlassen bleibt. Und hier bei den überführten Zeugen ist es ja gerade das בית דין, welches die Todesstrafe über ihn verhängt. Aber da stoßen wir wieder auf die bereits angeführte Schwierigkeit: wie kann das בית דין für eine geplante נרמא zum Tode verurteilen, wenn sogar die ausgeführte גרמא straflos bleibt? Wenn ich bisher der Auffassung des Verfassers, daß der Lehrsatz לא הרגו נהרגין הרגו אין נהרגין zu teilen und der Fall der vollzogenen Hinrichtung im Zusammenhänge mit den sonstigen Normen des jüdifchen Strafrechts zu erklären sei, folgte, und die Unhaltbarkeit seines neuen Lösungsversuches von diesem Standpunkte aus nachzuweisen mich bemühte, so soll nun der Versuch gemacht werden zu zeigen, daß die Unmöglichkeit einer Lösung des Problems durch Einordnung der überführten Zeugen in das ת?-רודף^^, aus eben diesem Prinzipe selbst sich ergibt. Als Hauptgrundsatz des רודה gilt nämlich, was in der גמרא סנהדרין נ״ז ע״א ודף ע״ד ע*א tradiert wird: רבי יונתן בן שאול אומר, רודף אחר הכירו להרגו ויכול להצילו באחד מאבריו ולא הציל נהרג עליו. Diesem דין wird von keiner Seite widersprochen, und er ist als glatter פסק in alle פוסקים übergegangen (vgl. ,רמב״ם הלכות רוצח פ״א הלכה ז׳ וי״ג והלכות מלכים פ״ט ה״ד, טור ושרע חו״מ סימן תכ״ה סעיף א׳). Es ist also zweifellos, daß die Tötung des רודף nur in dem Falle erfolgen darf, wenn der Bedrohte in keiner anderen Weise vor seinem Angriff gefchützt werden kann. Ist aber die Möglichkeit gegeben, die Verübung der Tat durch Untauglichmachung des Verfolgers zu inhibieren (יכול להצילו באחד מאבריו), so wird seine unnötige Tötung als Mord bestraft. Wie liegt nun der Fall bei den überführten Zeugen nach der Verurteilung des Angeklagten und vor dessen Hinrichtung? In dem Augenblick, wo die Zeugen überführt werden, ist der verurteilte Angeklagte gerettet. Wenn aber die überführten Zeugen